Die Diakonie Hessen will in Zukunft in ihren Einrichtungen wie etwa Altenpflegeheimen auch Tarifverträge zulassen. Das hat die Mitgliederversammlung gestern Abend in Hanau beschlossen.
Eine solche Alternative zum bisherigen „Dritten Weg“ des kirchlichen Arbeitsrechts, bei dem eine Kommission die Tarifbedingungen aushandelt, hätten viele Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften gefordert, schreibt die Diakonie in einer Pressemitteilung. Allerdings sollen in Zukunft nur „kirchengemäße“ Tarifverträge zulässig sein, was bedeutet, dass Streik und Aussperrung weiterhin ausgeschlossen sind und eine Schlichtung im Konfliktfall verbindlich. Als Begründung führt Diakonievorstand Harald Clausen an, dass Arbeitskämpfe „immer zu Lasten der uns anvertrauten hilfebedürftigen Menschen gehen“. Interesse an dem neuen Modell hätten mehrere Träger der Altenpflege geäußert. Für sie soll nun ein Branchentarifvertrag entwickelt werden.