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Von – 16. November 2017

Diakonie Hessen will Tarifverträge zulassen, aber ohne Streikrecht

Die Diakonie Hessen will in Zukunft in ihren Einrichtungen wie etwa Altenpflegeheimen auch Tarifverträge zulassen. Das hat die Mitgliederversammlung gestern Abend in Hanau beschlossen.

Die Diakonie Hessen bei ihrer Mitgliederversammlung in Hanau. Foto: oea

Eine solche Alternative zum bisherigen „Dritten Weg“ des kirchlichen Arbeitsrechts, bei dem eine Kommission die Tarifbedingungen aushandelt, hätten viele Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften gefordert, schreibt die Diakonie in einer Pressemitteilung. Allerdings sollen in Zukunft nur „kirchengemäße“ Tarifverträge zulässig sein, was bedeutet, dass Streik und Aussperrung weiterhin ausgeschlossen sind und eine Schlichtung im Konfliktfall verbindlich. Als Begründung führt Diakonievorstand Harald Clausen an, dass Arbeitskämpfe „immer zu Lasten der uns anvertrauten hilfebedürftigen Menschen gehen“. Interesse an dem neuen Modell hätten mehrere Träger der Altenpflege geäußert. Für sie soll nun ein Branchentarifvertrag entwickelt werden.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 16. November 2017 in der Rubrik Ethik, erschienen in der Ausgabe .

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