Hinweis

Diese Website wurde am 28. November 2017 archiviert. Neues Online-Angebot: Evangelische Kirche in Frankfurt.

Aktuell

Von – 1. Dezember 2004

Zwischen Opfern und Tätern vermitteln

Der Streit war ein Alptraum für Peter Menges. Nach einem heftigem Wortwechsel schlug sein Gegenüber ihm plötzlich die Faust ins Gesicht und Menges (Name geändert) musste wegen seiner Verletzungen ins Krankenhaus. Es folgten gegenseitige Anzeigen und Beschuldigungen. Peter Menges war wütend, gedemütigt und litt unter der bedrückenden Vorstellung, auch noch in einem Gerichtsverfahren auftreten zu müssen. Als ein Schreiben von der Vermittlungsstelle für einen „Täter-Opfer-Ausgleich“ eintraf, in dem ihm angeboten wurde, über das Geschehene zu sprechen und Wege zu einer einvernehmlichen Konfliktregelung zu finden, stimmte er deshalb zu.

„Viele Geschädigte möchten darüber reden, was ihnen widerfahren ist“, sagt die Sozialarbeiterin Brigitte Steinhilber, die beim Evangelischen Regionalverband solche Täter-Opfer-Ausgleichsvermittlungen durchführt. Das helfe ihnen, das Geschehene zu verarbeiten, in eigener Sache aufzutreten und eine Wiedergutmachung anzunehmen.

Seit 1994 ist der Täter-Opfer-Ausgleich ein Bestandteil des Strafgesetzbuches und wird angewendet, wenn der Täter sich zu seiner Tat bekennt und bereit ist, Wiedergutmachung und finanzielle Entschädigung zu leisten. Brigitte Steinhilber und ihre Kolleginnen erhalten von der Staatsanwaltschaft oder Polizei die Unterlagen für Fälle, die dafür in Frage kommen – häufig Körperverletzungen, Nachbarschaftskonflikte oder Jugenddelikte. „Wir sprechen dann beide Seiten an und klären, ob sie eine freiwillige Konfliktregelung wollen“, sagt Steinhilber. Nach abgeschlossenem Ausgleichsverfahren erhält die Staatsanwaltschaft einen Bericht, und dann kann für den Täter die Strafe gemildert oder sogar ganz davon absehen werden.

Für Peter Menges löste sich nach diesem „Konfliktregelungsgespräch“ vieles: Die Angst vor einem übermächtigen und gewalttätigen Gegner war weg, denn er hatte einen verlegenen Mann getroffen, der sich entschuldigte und bereit war, ein Schmerzensgeld zu zahlen. „Manchmal bleibt ein schlimmer Schaden“ sagt Steinhilber, aber auch dann sei ein Ausgleich möglich. Voraussetzung: Der Täter übernimmt auch wirklich die Verantwortung für das Geschehene und versucht nach Kräften, Wiedergutmachung zu leisten.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 1. Dezember 2004 in der Rubrik Lebenslagen, erschienen in der Ausgabe .

Artikel teilen: E-Mail Facebook Twitter Google+