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Aktuell

1. April 2007

Nicht jeder nach seiner Façon

Schon Friedrich der Große wollte bekanntermaßen, dass ein jeder nach seiner Façon glücklich werde. Doch ist wirklich alles erlaubt, was sich Religion nennt? Das Grundgesetz schützt und begrenzt die Religionsfreiheit gleichermaßen.

Auf die Frage, ob nicht die katholischen Schulen in Preußen abzuschaffen seien, antwortete Friedrich der Große 1740: „Die Religionen müssen alle toleriert werden, und der Fiskus muss nur das Auge darauf haben, dass keine der anderen Abbruch tue, denn hier muss ein jeder nach seiner Façon selig werden.“ Und auf die Frage, ob ein Katholik Bürger des preußischen Staates werden dürfe, antwortete der Preußenkönig: „Alle Religionen sind gleich und gut, wenn nur die Leute, die sie ausüben, ehrliche Leute sind; und wenn Türken und Heiden kämen und wollten das Land bevölkern, so wollen wir ihnen Moscheen und Kirchen bauen.“

Eine Kritikerin protestiert vor der neuen Scientology-Zentrale in Berlin. Was die einen für eine ganz normale „Kirche“ halten, ist für andere eine gefährliche Sekte. Wie weit geht die Religionsfreiheit? Und wann muss der Rechtsstaat eingreifen? | Foto: picture-alliance/Brakemeier

Eine Kritikerin protestiert vor der neuen Scientology-Zentrale in Berlin. Was die einen für eine ganz normale „Kirche“ halten, ist für andere eine gefährliche Sekte. Wie weit geht die Religionsfreiheit? Und wann muss der Rechtsstaat eingreifen?
Foto: picture-alliance/Brakemeier

Sicher hätte er als Befürworter eines weltanschaulich neutralen Staates auch den Schöpfungs-Mythos der umstrittenen Scientology-Organisation toleriert. Laut Scientology entstand menschliches Leben auf diesem Globus, weil ein „Xenu-Herrscher über eine Konföderation von 21 Sonnen und 76 Planeten“ seine Leute wegen Überbevölkerung auf die Erde geschickt hat und die Menschen seitdem von diesen Wesen besessen seien.

Doch wie hätte es der König mit Gruppen gehalten, die an seinem Thron sägen wollten? Schließlich hat die Scientology-Organisation, die kürzlich im Zentrum Berlins repräsentative Räume eröffnete, nach Einschätzung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) nichts Geringeres im Sinn, als den Staat zu übernehmen. Auch vertrete die Organisation Werte, die mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren sind. Dass die Scientology-Ideologie verfassungswidrig ist, scheint unstrittig. Auch das Berliner Verwaltungsgericht, das die weitere Beobachtung der Hubbard-Jünger durch den Verfassungsschutz untersagte, sah durchaus eine Bedrohung. Doch die Grenzen für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zog das Gericht sehr eng. Zumindest Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Aktivitäten wollte das Gericht bekommen. Die bloße Ideologie zur Errichtung einer scientologischen Weltherrschaft reicht also nicht aus.

Deutlich wird durch die Auseinandersetzung um Scientology, dass die Demokratie des Schutzes vor autoritären Bestrebungen bedarf, gleich ob der Totalitarismus unter politischem oder unter religiösem Deckmantel daherkommt. Nicht alles mit dem Etikett „Religion“ ist gut. Die Religionsfreiheit hat genau dort ihre Grenzen, wo sie andere Grundrechte gefährdet.

Doch dies zu beurteilen ist für einen zur weltanschaulichen Neutralität verpflichteten Staat nicht einfach: Ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau durch das verpflichtende Tragen des Kopftuches gefährdet oder durch das Verbot, am Turnunterricht teilzunehmen? Ist das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit dadurch verletzt, dass Kindern eine langjährige Ausbildung vorenthalten wird, weil die Eltern glauben, dass die Apokalypse kurz bevorsteht? Dürfen Eltern ihre Kinder selbst unterrichten, weil in den Schulen Sexualkundeunterricht und die Evolutionstheorie gelehrt werden?

Fragen, mit denen sich der Staat zu Zeiten des Preußenkönigs nicht auseinandersetzen musste. Heute aber müssen Antworten gefunden werden.

Kurt-Helmuth Eimuth

Darf man eine Religion verbieten?

Petra Menke (43), Journalistin

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Der Mensch ist ein spirituelles Wesen und braucht Religion. Niemand hat das Recht, das zu verbieten. Wer sich einer Organisation wie Scientology anschließt, sucht häufig einen Familienersatz. Das Geschäft mit seelischer Not ist zwar abstoßend, aber Erwachsene können wählen, ob sie sich darauf einlassen. Sekten zu verbieten nützt meiner Ansicht nach wenig, denn im Verborgenen gedeihen sie erst recht. Anders ist es allerdings mit Anhängern des radikalen Islam. Wer erkennbar Probleme mit freiheitlich-demokratischen Werten hat, den sollte man ausweisen dürfen. Ebenso Muslime, die aus ihrer Verachtung für westliche Frauen keinen Hehl machen. Würden sich deutsche Männer in islamischen Ländern in ähnlicher Weise verhalten, müssten sie womöglich mit dem Schlimmsten rechnen. Multikulti? Ja! Aber nicht um jeden Preis.

Benedikt Adt (42), Telekommunikationsfachmann

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Der Staat sollte sich aus Glaubensdingen grundsätzlich heraushalten. Straftaten, verfassungsfeindliche Aktionen und dergleichen werden sowieso im Sinne des Grundgesetzes strafrechtlich geahndet. Das reicht. Der Staat darf sich nicht schon im Vorfeld einklinken und beurteilen, was im Sinne des Staates tolerierbar ist oder nicht. Meiner Meinung nach kann jeder glauben, was er will. Ich glaube zum Beispiel, dass Gott die Vielfalt will, und dass die Menschen sich in Toleranz und im Umgang miteinander üben sollen, und ich meine nicht, dass eine Gruppe sagen sollte, was richtig oder falsch am jeweiligen Glauben der anderen ist. Und nirgends steht geschrieben: „Lass das Leben einfach sein.“ Es geht doch darum, als Menschen jeder für sich und gemeinsam zu wachsen und sich zu entwickeln. Dafür muss man auch das Andere aushalten und die eigenen Ängste in den Griff kriegen.

Saber Ben Neticha (31), Fußballprofi

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Zuerst muss man doch einmal fragen: Was ist das für eine Religion, um die es geht? Und was vertritt sie? Aber dabei muss man so objektiv wie möglich bleiben, weil man sie sonst leicht ins Abseits stellen kann. Gerade als Muslim weiß ich, dass Religionen oft etwas zugeschrieben wird, was überhaupt nicht stimmt. Nehmen wir zum Beispiel das Thema der Zwangsheirat. Der Prophet hat an mehreren Stellen in der Sunna gesagt, eine Ehe, bei der die Frau nicht zustimmt, ist ungültig. Es ist also nicht wahr, dass die islamische Religion die Zwangsheirat propagiert, auch wenn viele ungebildete Leute das vielleicht glauben. Da muss man sich genau informieren. Ich bin der Meinung, die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, das solange gelten sollte, wie durch die Ausübung der Religion nicht die Rechte eines anderen verletzt werden. Und man sollte sich auch selbst keinen Schaden zufügen.

Karin Kuck (57), elektrotechnische Assistentin

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Ein Religionsverbot halte ich unter bestimmten Voraussetzungen für angemessen. Das Grundgesetz garantiert die Freiheit des Glaubens und die ungestörte Religionsausübung. Dennoch gibt es dafür Grenzen. Bei hinreichendem Verdacht auf verfassungsfeindliches Gedankengut und Handeln wie auch bei Aufruf zu Gewalttaten ist eine Beobachtung von Glaubensgemeinschaften durch den Verfassungsschutz zulässig und kann schließlich zu einem Verbot führen. Leider ist nicht auszuschließen, dass durch das Verbot einer kleinen, extremen Gruppierung in der öffentlichen Meinung ein generelles Vorurteil gegenüber einer ganzen Religion, wie zum Beispiel dem Islam, entsteht. Ich versuche, wenn mir solche verallgemeinernden Vorbehalte gegenüber einer Religion in meinem Alltag begegnen, für eine differenzierte Betrachtungsweise zu werben.

Artikelinformationen

Beitrag veröffentlicht am 1. April 2007 in der Rubrik Ethik, erschienen in der Ausgabe .

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