p(einleitung). Täter-Opfer-Ausgleich meldet gute Erfolge
Eine Erfolgsquote von mehr als 70 Prozent bei Jugendstrafverfahren und von rund 40 Prozent im Erwachsenenstrafrecht meldet die Landesarbeitsgemeinschaft „Täter-Opfer-Ausgleich“. Bei diesem Instrument geht es darum, dass sich im Falle von strafrechtlichen Auseinandersetzungen Beschuldigte und Geschädigte mit Hilfe professioneller Vermittlerinnen einigen, ohne dass der Fall vor die Gerichte muss.
Mit dem Verweis auf diese sehr positiven Zahlen wies Birgit Steinhilber, die beim Evangelischen Regionalverband Frankfurt für den Täter-Opfer-Ausgleich zuständig ist und gleichzeitig als Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft fungiert, Presse berichte zurück, die eine deutlich niedrigere Erfolgsquote gemeldet hatten. Zurückzuführen waren sie auf eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa, in der über die Antwort des Hessischen Justizministers auf eine Anfrage der SPD-Fraktion berichtet wurde. Die dpa-Meldung, so Steinhilber, habe auf falschen Berechnungen gefußt, die aus dem Bericht des Ministers auch nicht hätten her geleitet werden können.
Gerade bei Jugendlichen sei der Täter-Opfer-Ausgleich ein sehr erfolgreiches Verfahren. Auch Staatsanwälte und Richterinnen schätzten dieses Instrument durchweg positiv ein. Und auch beim Erwachsenenstrafrecht könnte so manche Gerichtsverhandlung überflüssig gemacht werden. Allerdings seien vor einigen Jahren alle Zuschüsse des Landes Hessen für diese Arbeit gestrichen worden, kritisierte Steinhilber. Die Finanzierung bleibe seither dem Engagement von freien Trägern, zum Beispiel den Kirchen, und der Kommunen überlassen. Daher gebe es noch längst keine flächendeckenden Angebote.
p(autor). Antje Schrupp