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Von – 23. Februar 2013

Ein Risiko für die psychische Gesundheit der Kinder

Gegen das im Entwurf vorgelegte Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKifög) laufen die Träger von Krippen, Kindertagesstätten und Horten Sturm. Zu Recht.

Kurt-Helmuth Eimuth ist Leiter der Redaktion von "Evangelisches Frankfurt". Foto: Rolf Oeser

Kurt-Helmuth Eimuth ist Leiter der Redaktion von „Evangelisches Frankfurt“. Foto: Rolf Oeser

Das neue Gesetz soll zum Januar 2014 in Kraft treten. Am 7. März ist eine Anhörung im Sozialausschuss des Landtags geplant, im April soll das Gesetz beschlossen werden. Derzeit werden in den Kindertagesstätten Unterschriften gesammelt und Demonstrationen dagegen vorbereitet.

Das Gesetz vereint Rechtsvorschriften und Verordnungen und gibt vor – so Sozialminister Stefan Grüttner – die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern. Die Wohlfahrtsverbände, auch die Kirchen, weisen demgegenüber darauf hin, dass die Versäumnisse der letzten Jahre auf Kosten der Qualität gelöst werden sollen. Um den im Jahr 2008 beschlossenen Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren am 1. August 2013 umsetzen zu können, werden die Standards für Personal und Öffnungszeiten heruntergeschraubt.

Zwanzig Prozent Personal mit „fachfremder“ Ausbildung

So sieht das KiFöG vor, dass Personen mit fachfremder Ausbildung in den Gruppen arbeiten. Dies widerspricht allen Empfehlungen wissenschaftlicher Studien, die besagen, dass unterhalb des Fachschulniveaus keine Kräfte eingestellt werden sollten. Das KiFög möchte hingegen bis zu zwanzig Prozent „fachfremder“ Personen zulassen.

Und dieses weniger für die Aufgabe von Erziehung und Bildung vorbereitete Personal soll dann auch noch eine zu große Zahl von Kindern betreuen. In allen Altersstufen unterläuft Hessen schon jetzt das gebotene Verhältnis von Fachkräften und Kindern. Bildung braucht  Bindung. Erst wenn sich ein Kind sicher und geborgen fühlt, kann es sich für die ihm eigenen Bildungsprozesse öffnen.

Jüngere Kinder brauchen individuelle Zuwendung

Je jünger die Kinder sind, desto mehr individuelle Zuwendung benötigen sie. Scharf verurteilt deshalb auch Norbert Neuß, Pädagogik-Professor an der Universität Gießen, dass künftig bis zu 16 Kinder im „U3-Bereich“ (also in Krippen) in einer Gruppe aufgenommen werden können sollen: „Das widerspricht nicht nur den wissenschaftlichen Mindeststandards, sondern auch allen Forschungsergebnissen aus der Bindungsforschung! Unter den durch das HessKifög geplanten Umständen wird eine Krippenbetreuung zu einem nicht einschätzbaren Risiko für die psychische Gesundheit der jungen Kinder.“

Auch die Finanzierung von Öffnungszeiten wird bei 42 Stunden pro Woche gekappt. Das bedeutet aber für viele Eltern das Ende einer möglichen Vollerwerbstätigkeit. Das Gesetz unterläuft damit die Bestrebungen der Wirtschaft, Fachkräfte zu halten und zu gewinnen.  Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat einen unmittelbaren Zusammenhang von Kinderbetreuungsangeboten und Fachkräftegewinnung festgestellt. Das nun vorgelegte Gesetz widerspricht also nicht nur pädagogischen, sondern auch wirtschaftlichen Notwendigkeiten.

Nicht nur Quantität zählt, sondern auch Qualität

Frankfurt, die Familienstadt, hat dies längst erkannt und sich beim Ausbau der Krippenplätze an die Spitze derer gesetzt, die nicht nur Quantität sondern auch Qualität wollen. Mit städtischen Mitteln finanziert sie seit langem weit mehr als das, was das Land Hessen als Minimum fordert. „Ausgehend von der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt und den freien Trägern gibt es derzeit in Frankfurt standardisierte Öffnungszeiten, eine Regelung zu angemessenen Gruppengrößen in den verschiedenen Altersgruppen und der Personalbemessung. Dies gilt es zu halten und auszubauen“, betont der Fachausschuss Kinderbetreuung der Stadt Frankfurt. Daran könnte sich das Land ein Beispiel nehmen. Oder sollte wirklich angesichts der Milliarden, die für Banken und Rettungsschirme ausgegeben werden, kein Geld für die Kinder da sein?

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 23. Februar 2013 in der Rubrik Meinungen, erschienen in der Ausgabe , .

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Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion von "Evangelisches Frankfurt". Mehr über den Publizisten und Erziehungswissenschaftler ist auf www.eimuth.de zu erfahren.

Kommentare zu diesem Artikel

  • Martin Hammer schrieb am 24. Februar 2013

    Ich stimme zu, dass wesentlich mehr Mittel für Kinder bereitgestellt werden müssen und auch könnten.
    Anderen Aspekten, die hier angesprochen werden, stimme ich nicht zu.

    Wo genau liegt den die pädagogische Notwendigkeit ein kleines Kind länger in eine Betreuung abzugeben als die Eltern regelmäßig Arbeiten müssen?
    Warum sollen die Kinder sozusagen mehr leisten als ihre Eltern?
    Wenn begrenzte Öffnungszeiten dazu führen, dass sich Eltern mehr um ihre Kinder kümmern, empfinde ich das als Gewinn für die kleinen Seelen.

    Es ist nicht notwendig, dass bei kleinen Kindern beide Eltern vollzeit beschäftigt sind. Natürlich gibt es spezielle Lebenssituationen. Aber nicht alle Eltern sind die berühmte alleinerziehende Nachtkrankenschwester vom Land. Für spezielle Lebenssituationen sollte es auch spezielle Lösungen geben.

    Was ist gegen den Einsatz von fachfremden Mitarbeitern zu sagen, wenn diese in anderer Form qualifiziert sind? Mal im Ernst, kann es nicht sein, dass eine Person, die mehrere eigene Kinder erfolgreich großgezogen hat weniger fachfremd ist als die 19-jährige ohne Kinder, die gerade ihre Erzieherausbildung abgeschlossen hat?
    Ich war auch in der Schule, in der Ausbildung, sogar im Studium und weiß deshalb sehr gut, wie Qualifikationen oft erreicht werden. Insofern gebe ich persönlich nicht viel auf Abschlüsse, Scheine und Zeugnisse als alleinige Qualifizierungsnachweise.
    Übrigens, sofern keine ausgebildetete Pädagogen sind z.B. auch alle Eltern fachfremd. Hier scheint es uns als Gesellschaft aber überhaupt nicht zu interessieren. Daher wäre für mich vielmehr eine Kindergartenpflicht ab dem dritten Lebensjahr erstrebenswerter als dafür zu kämpfen, dass Eltern ihre 1-, 2- und dreijährigen Kinder für über 42 Stunden abgeben können. Und gerade aus pädagogischer Sicht wäre mir dabei die Meinung der Wirtschaft, was die so alles braucht, mal komplett egal. Zumal die Wirtschaft nicht wegen Intereeses an Fachkräften so jammert, sondern wegen Interesses an billigen Fachkräften. Und je mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen, desto billiger kann sich die Wirtschaft daran bedienen ;-)

    Abschließend möchte ich feststellen, dass ich keine Gefährdung der Kinderpsyche darin erkennen kann, dass es Eltern nicht ermöglicht wird, Ihre kleinen Kinder immer länger wegzugeben. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, den Gesetzentwurf habe ich nicht gelesen, dass es negative Folgen haben kann, wenn das Vorhaben umgesetzt wird. Nur, wenn es aus der vorgenannten Argumentation heraus geschieht, sehe ich die negativen Folgen nicht. Hier muss die eigene Linie noch mal überdacht werden, wenn man für die Kinderseele gegen den Entwurf ist.

  • Christof Warnke, Pfarrer i. R. schrieb am 19. März 2013

    Wie kommen die Wohlfahrtsverbände, „darunter die Kirchen“, zu der Behauptung, dass nach dem Entwurf der hessischen Landesregierung zum Kinderförderungsgesetz „die Standards für Personal und Öffnungszeiten heruntergeschraubt“ würden? Und worin bestehen die „Versäumnisse der letzten Jahre“, die der Landesregierung vorgeworfen werden? War es ein Versäumnis, dass sie die Mittel für die Kinderbetreuung von 70 Millionen €, die die rot-grüne Regierung zu ihrer Zeit zur Verfügung stellte, inzwischen auf 325 Millionen € gesteigert hat und für 2014 noch einmal 100 Millionen € zulegen wird? Auch Frankfurt am Main wird davon profitieren und das übrigen Hessen ebenfalls. An den Standards für Personal und Öffnungszeiten rüttelt der Gesetzentwurf in keiner Weise. Dass 20 Prozent des Personals auch „fachfremde Ausbildung“ haben darf, wird sich als Chance erweisen und bedeutet nicht, dass in der Kinderbetreuung Billigkräfte wie Friseusen oder Verkäuferinnen eingestellt werden dürfen. Kein Kita-Träger wird gezwungen sein, Personen mit fachfremder Ausbildung einzustellen. Aber es kann sehr wohl sinnvoll sein, in einer Kita mit dem Profil „Musikerziehung“ eine Person mit musikpädagogischer Fachausbildung oder in einer Kita mit dem Profil „Sport“ einen Sportpädagogen oder in einer Krippe eine Kinderkrankenschwester einzustellen. „Fachfremde Ausbildung“ heißt nicht minderwertige oder ungeeignete Ausbildung, sondern eine der Fachschule entsprechende oder darüber stehende Ausbildung, die das Profil der Einrichtung stärken kann. Kurz: Es gibt keinen Grund, gegen das geplante Gesetz zu polemisieren, außer dass Wahlkampf ist. Dieser ist jedoch nicht Sache der Wohlfahrtsverbände, darunter die Kirchen.