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Von – 22. März 2013

„Der Staat muss alle Religionen gleich behandeln“

Religionen sind in einem säkularen Staat am besten aufgehoben – dies war Fazit eines Studientags in der Evangelischen Akademie am Römerberg zum Thema „Religion ist (k)eine Privatsache“.

Foto: Tom / Fotolia.com

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Das Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit – ohne Wenn und Aber. Doch was das im Alltag konkret bedeutet, sei zuweilen ein schwieriges Geschäft, sagte Mathias Rohe, Professor für Internationales Recht an der Universität Nürnberg-Erlangen, in seinem Vortrag. Der Jurist und Islamwissenschaftler brachte Beispiele, wo das Recht auf ungestörte Religionsausübung an seine Grenzen stößt: So könne etwa ein Busfahrer nicht einfach die Fahrt für ein Gebet unterbrechen. Oder ein Zeuge Jehova, der seinem Kind eine notwendige Bluttransfusion verweigert, riskiert den Entzug des Sorgerechts. Gar nicht akzeptabel sei es, wenn bei der Religionsausübung Aggressivität oder gar Gewalt ins Spiel kommt. Abgesehen davon sichere das Grundgesetz auch die Freiheit zu, nicht mit Religion konfrontiert zu werden.

Der Vielfalt religiöser oder nicht-religiöser Bekenntnisse und Ansichten in der heutigen Gesellschaft wird man Rohes Urteil nach nur gerecht, wenn man sich mit konkreten Einzelfällen auseinandersetzt und dabei die unterschiedlichen Positionen abwägt. Dabei müsse sich der Staat im deutschen System der „religionsoffenen Säkularität“ völlig neutral verhalten und alle Religionen gleich behandeln.

Das Christentum ist nicht privilegiert – theoretisch

Theoretisch besitze das Christentum in Deutschland also kein Privileg, praktisch sehe es jedoch anders aus. Dass der Muezzin mit der gleichen Selbstverständlichkeit zum Gebet ruft wie die Kirchenglocken läuten, sei in einer historisch so stark christlich geprägten Kultur nicht vorstellbar. Dennoch bescheinigte Rohe Deutschland mehr Toleranz als etwa Frankreich, wo ein strenger Laizismus herrscht. Dass dort Frauen das Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit verboten ist, hält er für einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention und glaubt, dass dieses Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Wer keine „demokratische Willkür“ praktizieren wolle, müsse den Anblick einer vollkommen verhüllten Frau ebenso aushalten wie den einer kaum bekleideten Frau, so Rohe. Diese Auffassung war auch Konsens bei der anschließenden Podiumsdiskussion.

Atheisten haben zum Teil einen schweren Stand

Gabriele Förster vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten hielt in Deutschland „Staat und Kirche für zu sehr verflochten“ angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der Bevölkerung – sie schätzte ihn auf 38 Prozent – überhaupt keinem Glauben angehören. In kleinen Dörfern hätten Atheisten zum Teil einen schweren Stand und könnten sich nicht immer frei zu ihrer Religionslosigkeit bekennen. Dennoch erachtet auch sie sowohl die positive wie die negative Religionsfreiheit als „wichtiges Gut“.

Nach Einschätzung des Journalisten Abdul Ahmad Rashid vom ZDF Forum am Freitag und Ilona Klemens, Pfarrerin für Interreligiösen Dialog und Geschäftsführerin des Frankfurter Rates der Religionen, sind Religionen in einem säkularen Staat am besten aufgehoben. Neben der Selbstbestimmung, die ein pluralistisches Umfeld gewährt, setze die Reibung gegensätzlicher Sichtweisen auch Prozesse in Gang, von denen alle Seiten lernen und profitieren.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 22. März 2013 in der Rubrik Gott & Glauben, Stadtkirche, erschienen in der Ausgabe , .

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