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Von – 18. März 2013

Kirche, Geld und Arbeit

Debatten über die Kirche machen Schlagzeilen: Da wurde der Leiterin einer Kindertagesstätte gekündigt, weil sie nach einer Scheidung wieder heiraten will. Zwei vergewaltigten Frauen wurde die notwendige Hilfe in konfessionellen Krankenhäusern verweigert. Zwar betreffen diese Beispiele zunächst nur katholische Einrichtungen, aber auch die evangelische Kirche wird zunehmend kritisch betrachtet.

Die Gewerkschaft Verdi kämpft schon seit langem für die Ablösung des kirchlichen Arbeitsrechts. Auch mit Demonstrationen will sie erreichen, dass kirchliche Arbeitsverhältnisse statt des „dritten Weges“ durch normale Tarifverhandlungen geregelt werden. Foto: Holger Hollemann / dpa

Die Gewerkschaft Verdi kämpft schon seit langem für die Ablösung des kirchlichen Arbeitsrechts. Auch mit Demonstrationen will sie erreichen, dass kirchliche Arbeitsverhältnisse statt des „dritten Weges“ durch normale Tarifverhandlungen geregelt werden. Foto: Holger Hollemann / dpa

Da wäre zunächst das Geld: Richtig ist, dass kirchliche Sozialarbeit zu großen Anteilen vom Staat finanziert wird. Aber eben nur zu großen Anteilen. So trägt zum Beispiel die evangelische Kirche rund 15 Prozent der Betreuungskosten in ihren Kindertagesstätten und Krabbelstuben selbst. In Frankfurt sind das immerhin mehr als fünf Millionen Euro im Jahr. Im Gesamtgebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau schießt die Kirche aus Eigenmitteln fast tausend Euro jährlich pro Betreuungsplatz zu.

Andere Bereiche kirchlicher Sozialarbeit sind anders finanziert. Für die Kosten in Krankenhäusern kommen die Krankenkassen auf, für manche Sozialarbeit der Staat, der diese Aufgabe an die Kirche oder andere freie Träger delegiert. Dabei steht die Kirche in einer Reihe mit anderen Wohlfahrtsverbänden wie der Arbeiterwohlfahrt oder dem Roten Kreuz: Für den Staat ist es einfacher und günstiger, solche Aufgaben zu delegieren, weil er sich dann nicht um die Organisation kümmern muss und den Stab an eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klein halten kann. Dieses Prinzip ist als „Subsidiarität“ gesetzlich geregelt.

Mitarbeiter_innen müssen religiöse Orientierung achten

Punkt zwei, das Arbeitsrecht: Richtig ist, dass auch die evangelische Kirche Wert darauf legt, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die religiöse Orientierung der Institution achten. Allerdings gilt dasselbe auch für Gewerkschaften und Parteien – es wäre kaum vorstellbar, dass im Konrad-Adenauer-Haus Angestellte mit SPD-Parteibuch arbeiten.

Wer bei der evangelischen Kirche arbeiten will, muss eine zur „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen“ gehörende Konfession haben – es werden also auch Katholikinnen oder Mennoniten angestellt. Im Ausnahmefall können auch Muslime oder Konfessionslose einen Arbeitsvertrag in einer evangelischen Einrichtung bekommen. In der katholischen Kirche werden diese Grenzen deutlich enger gezogen.

Spielräume für Sonderstatus werden kleiner

Als so genannter Tendenzbetrieb haben die Kirchen einen arbeitsrechtlichen Sonderstatus. Doch sind ihre Spielräume nach den letzten Gerichtsurteilen kleiner geworden. Im November entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, dass ein grundsätzliches Verbot von Streiks nicht zulässig sei. Gleichzeitig betonte das Gericht aber auch, dass die Kirchen ihr im Grundgesetz geschütztes Selbstbestimmungsrecht geltend machen, also auch ihre Arbeitsbedingungen selbst regeln können.

In Deutschland gibt es traditionell zwei Formen von Arbeitsverträgen: Zum einen die Beamten, die unkündbare Staatsangestellte sind, deren Lohn der Dienstherr festlegt und die nicht streiken dürfen. Und zum anderen die Angestellten, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Tarifverträge aushandeln, in denen Arbeitsbedingungen und Lohnhöhe festgelegt sind. Kommt es zu keiner Einigung, gibt es für die Arbeitnehmer die Möglichkeit, mittels Streik Druck auszuüben.

Der „dritte Weg“: Diensgemeinschaft, nicht Interessengegensatz

Die Kirchen hingegen haben sich für einen so genannten „dritten Weg“ entschieden: Bei ihnen wird der Arbeitsvertrag in einer „Arbeitsrechtlichen Kommission“ ausgehandelt, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt ist. Dabei sieht sich die Kirche als „Dienstgemeinschaft“, bei der nicht der Interessengegensatz von Chefs und Beschäftigten im Zentrum stehen soll, sondern das gemeinsame Ziel, für das sich alle engagieren.

Doch seit längerem gerät diese „Dienstgemeinschaft“ in einzelnen Bereichen unter wirtschaftlichen Druck, zum Beispiel in der ambulanten Krankenpflege. Hier sind Anbieter auf den Markt gekommen, die Löhne unterhalb jedes Tarifabschlusses zahlen und Pflegeleistungen entsprechend billig anbieten. In Frankfurt vergüten dennoch alle diakonischen Einrichtungen des Evangelischen Regionalverbandes, auch seine Ausgründungen, nach Tarif. In der neu formierten „Diakonie Hessen“ allerdings hat der ökonomische Druck Wirkung gezeigt: Dort arbeitet man zurzeit an einem eigenen diakonischen Tarif.

Die öffentliche Diskussion der letzten Wochen hat gezeigt, dass die Akzeptanz für kirchliche Sonderwege schwindet. Hinzu kommt, dass sich – nicht nur bei Pflegekräften und Erzieherinnen – für die Zukunft ein eklatanter Fachkräftemangel abzeichnet. Kirchliche Arbeitgeber werden im Werben um Arbeitskräfte nur mithalten können, wenn sie attraktiv sind: Lohn und Arbeitsbedingungen müssen stimmen. Denn die Beschäftigten können wieder wählen. Und sie stimmen mit den Füßen ab.

Weiterlesen: Religion und Staat – der deutsche Sonderweg

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 18. März 2013 in der Rubrik Ethik, erschienen in der Ausgabe , .

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Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion von "Evangelisches Frankfurt". Mehr über den Publizisten und Erziehungswissenschaftler ist auf www.eimuth.de zu erfahren.