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24. November 2015

Definitiv gratis

Also, um das mal klar zu stellen: Wer an Weihnachten jemanden zu sich einlädt, tut das freiwillig und hat keinen Anspruch auf Bezahlung. Klingt irgendwie selbstverständlich? Nicht unbedingt: Vor dem Mainzer Arbeitsgericht hatte eine Frau von der hochbetagten Tante ihres Mannes Lohn einklagen wollen – für besagte Weihnachtseinladung, einen Geburtstagskuchen und andere Nettigkeiten. Die beiden hatten nämlich einen Deal: Kümmern gegen Erbschaft. Und als die alte Frau nach einem Streit das Testament zerriss, zog die Enterbte vor Gericht. Allerdings vergebens.

Artikelinformationen

Beitrag veröffentlicht am 24. November 2015 in der Rubrik Stadtkirche, erschienen in der Ausgabe .

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