Also, um das mal klar zu stellen: Wer an Weihnachten jemanden zu sich einlädt, tut das freiwillig und hat keinen Anspruch auf Bezahlung. Klingt irgendwie selbstverständlich? Nicht unbedingt: Vor dem Mainzer Arbeitsgericht hatte eine Frau von der hochbetagten Tante ihres Mannes Lohn einklagen wollen – für besagte Weihnachtseinladung, einen Geburtstagskuchen und andere Nettigkeiten. Die beiden hatten nämlich einen Deal: Kümmern gegen Erbschaft. Und als die alte Frau nach einem Streit das Testament zerriss, zog die Enterbte vor Gericht. Allerdings vergebens.