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Von – 2. Oktober 2016

Wer darf mitbestimmen? Nochmal zu Religion und Staatsbürgerschaft

Auch der Islam darf den Staat mitprägen, hat unser Theologischer Redakteur geschrieben. Das ist bei den Leserinnen und Lesern nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen, genauer muss man sogar sagen: Nur wenigen „gefällt das”. Hier eine Antwort auf die Kritik.

Wilfried Steller. Foto: Rui Camilo

Pfarrer Wilfried Steller ist Theologischer Redakteur von „Evangelisches Frankfurt“. Foto: Tamara Jung-König

Eigentlich formulierte ich in meinem Kommentar doch nichts als eine Selbstverständlichkeit in unserem demokratischen Staat: Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit haben das Recht, nach den Regeln der Demokratie und Teilhabe ihre Interessen politisch und juristisch zu vertreten. Wenn sie keine Mehrheit finden, so gibt es auch einen Minderheitenschutz. Ob Christen, Buddhistinnen, Juden, Atheistinnen oder Muslime, ob Heterosexuelle, Homosexuelle oder Transsexuelle, ob Weiße, Schwarze, Gelbe, ob Arme oder Privilegierte: Sie alle sind Teile des Ganzen und haben nicht nur Wählerstimmen, sondern auch das Recht, ihre Stimmen zu erheben: am Stammtisch, auf der Straße und zur Not eben auch vor einem hohen Gericht.

So ist zum Beispiel im Jahr 2012 für Juden und Muslime durch den Deutschen Bundestag Rechtssicherheit bei der Beschneidung von Jungen geschaffen und der § 1631d ins Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt worden:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Ich sehe das als einen beispielhaften Vorgang. Beim Aushandeln dessen, was in unserem Land gelten soll, haben Parteien und Verbände, aber natürlich auch die Religionsgemeinschaften ein Wörtchen beizutragen, weil sie jeweils ihre Mitglieder repräsentieren. Im Lauf der Zeit werden auf diese Weise das Recht und die Realität immer wieder neu aufeinander bezogen. Zum Glück vorbei sind – immerhin erst seit 1994! – die Zeiten, als es einen § 175 im Strafgesetzbuch gab, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte. Dennoch gibt es natürlich homophobe Christinnen und Muslime und andere, die ihre Haltung auch beibehalten und dafür demonstrieren dürfen – nur zur Selbstjustiz greifen dürfen sie nicht. Zu muslimischen Kleidungstraditionen wie dem Kopftuch gibt es schon Urteile, weitere zu Burka und Niqab werden folgen. Auch Sonnenbrillen müssen in bestimmten Situationen abgenommen werden. Die Gesetze gelten natürlich für alle, für die Mehrheiten ebenso wie für die Minderheiten.

Bei dem, was erlaubt und verboten wird, setzt das Grundgesetz den maßgeblichen und absolut bindenden Rahmen, innerhalb dessen auch für Minderheiten keine Ausnahmen gelten. Es ist zwar nicht sakrosankt, aber durch hohe Hürden vor raschen grundsätzlichen Veränderungen geschützt. Insofern finden Versuche ein schnelles Ende, die Presse- und Meinungsfreiheit einzuschränken, ein patriarchal geprägtes Frauenbild im Rechtssystem oder andere systematische Verletzungen der Menschenwürde durchzusetzen. Der persönlichen Meinungsfreiheit tut das keinen Abbruch, aber ein Ehrenmord oder eine Körperstrafe wegen religiöser Verfehlungen ist eine Straftat. So ist es unter normalen gesellschaftlichen Umständen weder sinnvoll noch möglich, unserem Land ein anderes Rechtsdenken – Stichwort: Scharia – überzustülpen.

Natürlich kann man bei der Frage, wie viel gesellschaftliche Veränderung das Land verträgt, geteilter Meinung sein. Dass der Widerstand gegen jegliche Integration von Zuwanderern im Osten stärker ist als im Westen, wo damit schon viel Erfahrung besteht, gibt zu denken. Umgekehrt sind Parallelgesellschaften nur sehr begrenzt akzeptabel. Sie zeigen vielmehr, dass Integration in der Vergangenheit nicht gelungen ist. Das liegt zweifellos mit an denen, die in unser Land gekommen sind, aber auch an denen, die im Grunde ganz froh gewesen sind, dass Migrantenfamilien sich oft in bestimmten Wohngebieten konzentrieren. Wie viel Veränderung möglich ist, kann man weder wissenschaftlich noch durch einen Erfahrungswert festlegen, es liegt wesentlich am Willen und der Bereitschaft derer, die kommen, wie derer, die schon da sind. Und an beidem kann man arbeiten.

Ich sehe nämlich Deutschland nicht als ein neues Nordkorea oder Ungarn, die sich weitgehend isolieren und im eigenen Saft schmoren. Unsere Geschichte hat uns gelehrt, dass es Diktaturen und Menschenrechtsverletzungen gibt, vor denen man Menschen Zuflucht gewähren muss; das Grundgesetz kennt aus guten Gründen keine Obergrenzen. Deutschland will und kann Verantwortung übernehmen in der Welt, und es ist auch wirtschaftlich ein „global player”, das Einwanderung braucht. Sich die „Guten” auszusuchen und die „Schlechten” anderen oder sich selbst zu überlassen, ist eine asoziale Haltung, die Deutschland unwürdig ist.

Die zahlreichen Zuschriften zu meinem Leitartikel zeigen in ihrem Tenor und in zahlreichen Zusammenstellungen von dem, was „den Islam” ausmacht, eine große Angst vor der „muslimischen Gefahr”. Mich erinnert das höchst unangenehm daran, dass in unserer Vergangenheit schon die „jüdische”, die „gelbe”, die „rote” „Gefahr” heraufbeschworen worden sind, was zu sehr unproduktiven Verhärtungen und sogar zu beispiellosen Akten der Vernichtung geführt hat. Schon die Kreuzzüge wurden mit fratzenhaften Feindbildern allerhöchst legitimiert. Ich plädiere dafür, nicht Feindbilder groß zu machen, sondern die Menschen selbst kennenzulernen, die eine neue Heimat suchen, und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Es sind Menschen wie Sie und ich, die oftmals Furchtbares hinter sich haben.

Die Welt ist nicht einfach zu verstehen, wenn überhaupt, und einfache Lösungen führen schnell in die Katastrophe. Wenn wir ernstnehmen, dass wir in einer Welt für alle leben, dann müssen wir so beharrlich wie zukunftsorientiert Lösungen mit denen finden, die nun einmal da sind, mit den Großen wie Putin und Assad ebenso wie mit den Kleinen, die uns womöglich Mühe bereiten.

Hier komme ich wieder auf den Anfang zurück: Integration geht nicht ohne Teilhabe an den Rechten und Pflichten dieses Landes.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 2. Oktober 2016 in der Rubrik Ethik, erschienen in der Ausgabe , .

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Wilfried Steller ist Theologischer Redakteur von "Evangelisches Frankfurt" und Pfarrer in Frankfurt-Fechenheim.

Kommentare zu diesem Artikel

  • Reiner Franzmann schrieb am 6. Oktober 2016

    Sehr geehrter Herr Steller,
    urlaubsbedingt steht uns jetzt erst die Ausgabe vom 18.9. zur Verfügung. Mit Entsetzen haben wir (beide evangelische Kirchensteuerzahler) Ihren Artikel gelesen. Ist es nicht unchristlich, wenn wir Homophobismus, Patriarchat und Vielweiberei in unserer heutigen (!) Gesellschaft tolerieren sollen. Immense Errungenschaften der letzten 50 Jahren sollen wieder zurückgedreht werden? Spätestens dann, und da haben Sie völlig recht, wenn uns die hier wohnenden Moslems in die Minderheit geboren haben, werden die Gesetze dann entsprechend verändert werden, werden vielleicht Teile der Scharia oder gar das ganze Regelwerk der dann mehrheitlich muslimischen Gesellschaft das Leben von uns Christen bestimmen. Wie sieht es denn aus mit der Toleranz in muslimischen Staaten den Christen gegenüber? Welche Prioritäten setzen die meisten der schon hier lebenden überwiegend türkischen Muslime, deren Integration – und wir sprechen hier aus der Erfahrung von mehr als 30 Jahren Berufsjahren – meist noch nicht gelungen ist? Als Pfarrer – wie die meisten Politiker – arbeiten Sie auch nicht begrifflich exakt: Es gibt natürlich keine Obergrenze für politische Flüchtlinge nach Artikel 16 GG – aber das sind zur Zeit gerade einmal anerkannt 2,6 % aller Migranten – dann kommen die Kriegsflüchtlinge, die ein temporäres Bleiberecht hier erhalten und dann kommt die Mehrheit der Armutsflüchtlinge, die wir nicht alle aus der Armut erretten können, schon gar nicht die Millionen, die noch nachkommen wollen. Vielleicht sollten wir darüber diskutieren, wann der Zustand erreicht ist, dass eine Gesellschaft sich selbst aufgibt. Vielleicht sollten wir fragen, warum sich viele sozial Depravierte, viele Rentner und Hartz IV Empfänger, viele Arbeiterinnen und Arbeiter mit prekären Jobs bedroht fühlen von der Masse der hier Arbeit und Wohnung und Wohlstand suchenden Migranten. Vielleicht sollten Sie auch Gewissen und Angst vieler Christen und Nichtchristen ernst nehmen, die einfach nicht einsehen, weshalb es plötzlich Anschläge islamischer Gläubiger hier in unserem Europa gibt, weshalb jetzt so viel Polizei eingestellt werden muss, weshalb so viel Geld – das später in der Rente fehlen wird – in Überwachung und die sogenannte Integration (was ist das überhaupt?) fließt. Ihr Beitrag – und auch Ihre Erwiderung – fördern bei uns weiter die Bereitschaft, doch den Weg ins Amtsgericht zu gehen und unseren Austritt zu erklären. Mit freundlichen Grüßen Hannelore Kötter-Franzmann und Reiner Franzmann, Frankfurt

  • Peter Maierl schrieb am 30. November 2016

    Kann nur dem Kommentar von Herrn Franzmann 100% zustimmen!!!
    Genau das sind auch meine Worte

  • Helmut Mocker schrieb am 7. Dezember 2016

    Dem Leserbrief von Herrn Franzmann kann ich mich ebenfalls ohne Einschränkungen anschließen.

    Auffallend ist, dass es im neuen „Evangelischen Frankfurt“ außer einem Hinweis unter der Rubrik „Kurz notiert“ auf den o.a. Beitrag keine weitere Auseinandersetzung mit dem als „so wichtig“ bezeichneten Thema gibt. Der erneute, diesmal lediglich auf der eigenen Internetseite veröffentlichte Beitrag wird u.a. als Antwort auf die Leserbriefe verstanden, die die Angst vor der „muslimischen Gefahr“ ausdrücken.

    Für mich liegen die Gefahren für unsere Demokratie u.a. darin, dass dem Staat (Wer ist das wohl, wenn nicht wir im demokratischen Sinne?) das Recht abgesprochen wird –wie noch mit dem Leitartikel geschehen- Glaubensdinge zu beurteilen. Die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen in unserer Verfassung und genießt keinen unantastbaren Freiraum. Eine strikte Abwehrhaltung gegenüber einer (gelebten) Religion, die dies nicht akzeptiert und sich über Gesetz und Recht stellt, kann nicht ernsthaft als unbegründet bezeichnet werden. Minderheitenschutz bedeutet nicht, dass andere Wertvorstellungen uneingeschränkt toleriert werden müssen.

    Auch der neue Beitrag, der die bisherigen Aussagen des Leitartikels mehr oder weniger mit allgemeinen Ausführungen zuzudecken versucht, hinterlässt bei mir – soweit er ins Detail geht – nur Fassungslosigkeit.

    Es ist an der Zeit, die Dinge in ihrer aktuellen Lebenswirklichkeit zu beurteilen. Eine einseitige, einfältig-tolerante Haltung führt zur Selbstaufgabe und gefährdet die eigene Existenz.

    Der Leitartikel und der erneute o.a. Beitrag zeigen m.E. überdeutlich: Wir brauchen einen selbstbewussten Umgang mit der eigenen Identität und keine Wegbereitung zur Selbstauflösung.

    In diesem Sinne wäre unsere Kirche m.E. gut beraten, sich vordergründig um die eigenen Anhänger zu bemühen. Ein geschärfter Blick auf die christlichen Minderheiten im Vorderen Orient könnte insoweit nicht schaden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Helmut Mocker

  • J. Gres schrieb am 14. Dezember 2016

    Herrn Pfarrer Wilfried Steller ist seinerzeit die Gelegenheit gegeben worden, seine Gedanken zum Islam als Leitartikel der „Zeitung der Evangelischen Kirche in Frankfurt“ zu veröffentlichen. Wenn dann in der Folge harte Kritik an seinen teilweise kruden Formulierungen geübt wird, sollte er sich nicht mit Argumenten unter der Gürtellinie – z.B. weil ihn diese Kritik an die „Beschwörung der jüdischen Gefahr“ durch die Nazis erinnere – wehren, sondern die Zuschriften ernst nehmen, zumal wenn sich die Zeitung der Evangelischen Kirche in Frankfurt am Main als Organ einer Volkskirche empfindet.

    Jedenfalls sollte er es bei seiner Reaktion auf die Kritik mit der Wahrheit genau nehmen. Dass „Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit das Recht haben, nach den Regeln der Demokratie und Teilhabe ihre Interessen politisch und juristisch zu vertreten“, hat nun wirklich niemand bestritten. Nur ist in dem Leitartikel von Wilfried Steller von Muslimen mit deutscher Staatsangehörigkeit mit keinem Wort die Rede. Vielmehr redet er von denen, „die nun einmal da sind“. Um diese Gruppe ging es Herrn Steller mit seinem Leitartikel, und dabei insbesondere über den Umgang mit islamischen Traditionen.

    Wir sind ein christlich-abendländisch verfasstes Land mit der entsprechenden Verfassung und Leitkultur. Der Satz von Herrn Steller „Muslime und Musliminnen sind nun einmal hier, und die zu integrieren heißt auch, mit ihnen über die Berücksichtigung ihrer Traditionen im Rechtssystem zu verhandeln“ ist bestenfalls beklemmend naiv. Schlägt der Pfarrer Steller vor, dass im Deutschen Bundestag über die Einführung von Scharia-Elementen in das Rechtssystem verhandelt wird? Oder mit der Ditib über Verschleierung im öffentlichen Dienst? Oder über die Anerkennung der Zwangsverheiratung von Minderjährigen? Usw. usw.?

    Das klare Verbot der Vielweiberei z.B. oder der Zwangsverheiratung Minderjähriger sowie die Delegitimierung der Vollverschleierung ist etwas, das die evangelische Kirche ohne Wenn und Aber unterstützen sollte, statt Verhandlungen über die Berücksichtigung solcher islamischer Traditionen in unserem Rechtssystem zu verlangen.

  • Michael Berberich schrieb am 14. Dezember 2016

    Den Leserbriefen der Herren Mocker und Franzmann kann ich mich ebenfalls ohne Einschränkungen anschließen.

    Der Islam ist in erster Linie ein Rechtssystem, welches mit unserem modernen, säkularen Rechtssystem zu einem beträchtlichen Teil nicht kompatibel ist, da es aus einer fremden Kultur des 7. Jahrhunderts stammt und nicht der heutigen Zeit angepasst werden kann/soll (da es als von Gott so offenbart gilt).
    Insofern darf der Islam auf unser bestehendes, weltliches Rechtssystem keinen Einfluss nehmen dahingehend, daß er Stück für Stück Scharia Regeln implementiert und bestehende Gesetze damit ersetzt bzw. aushebelt. Es sei denn, wir sind bereit, unseren säkularen Rechtsstaat und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zumindest teilweise preiszugeben. Wenn das der Fall ist – was ja sein kann – dann sollen die Evangelische Kirche und auch die Politik das dann aber auch klar so kommunizieren.
    Selbstverständlich können sich Muslime im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten (Parteien, Verbände, etc.) einbringen, aber eben nur im Rahmen der bestehenden Grundwerte und Gesetze, was in jedem Fall Kinderehen, Mehrfachehen und Ähnliches ausschliesst. Die Muslime müssen sich in die hier vorherrschenden kulturellen und rechtlichen Gegebenheiten assimilieren bzw. diese zumindest akzeptieren. Ansonsten stellt sich die Frage, warum sie ausgerechnet nach Europa ausgewandert sind und nicht in islamische Länder.
    Einige Aussagen aus diesem Kommentar bringen einen wirklich ins Grübeln. ein paar Beispiele:
    Ungarn mit Nordkorea in einen Topf zu werfen ist nun wirklich unredlich! Ungarn hat einen demokratisch gewählten Präsidenten, ist Mitglied in der EU, sogar im Schengenraum (und hält sich im Gegensatz zu Deutschland an das Schengener Abkommen), sowie ein beliebtes Urlaubs- und auch Einwanderungsland (zunehmend auch für Deutsche).
    „Sich die Guten auszusuchen und die Schlechten anderen oder sich selbst zu überlassen, ist eine asoziale Haltung, die Deutschland unwürdig ist. „
    Nur machen das eben alle klassischen (gerade christlich geprägten) Einwanderungsländer so. Von USA, Kanada bis zu Australien und Neuseeland. Sind die alle auch asozial und unwürdig? Was sagen die dortigen Kirchen denn dazu? Mit Asyl für politisch Verfolgte und Bürgerkriegsflüchtlingen sieht es natürlich anders aus.
    „Unsere Geschichte hat uns gelehrt, dass es Diktaturen und Menschenrechtsverletzungen gibt, vor denen man Menschen Zuflucht gewähren muss; das Grundgesetz kennt aus guten Gründen keine Obergrenzen.“
    Alle 56 islamischen Länder plus die Palästinensergebiete erkennen die UN Menschenrechtscharta gar nicht an und haben die sogenannte Kairoer Erklärung herausgegeben, welche alles unter Scharia Vorbehalt stellt. Insofern müsste man alle Bürger aus diesen Staaten in Deutschland aufnehmen, da dort die Menschenrechte nicht gewährleistet und fast alle dieser Länder Diktaturen sind. Glaubt die Evangelische Kirche denn, dass das möglich ist?

    Die Evangelische Kirche sollte Ihre Haltung wieder zunehmend an Ihrer Tradition, der Realität und den eigenen Mitgliedern ausrichten und nicht andauernd linken Utopien nachjagen. Sonst wird der Mitgliederschwund leider anhalten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Michael Berberich