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Aktuell

28. Juni 2017

Rechte Illegaler nicht beschneiden

Expertentagung im Haus am Dom

Experten und ehrenamtliche Helfer in der Migrationsarbeit haben die Kommunen dazu aufgerufen, Menschen in der Illegalität ihre sozialen Rechte nicht zu verweigern. Deren Würde sei „unbedingt zu achten“, sagte der Leiter der Katholischen Erwachsenenbildung in Frankfurt, Markus Breuer, am 22. Juni bei einer Fachtagung im Haus am Dom. Städte und Gemeinden hätten gesetzliche Spielräume bei der Gewährung von Leistungen für Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus. Ziel müsse es sein, gemeinsam mit den kommunalen Behörden zu „pragmatischen Lösungen“ etwa bei der Gesundheitsversorgung zu kommen. Breuer verwies darauf, dass die Betroffenen „wegen der Angst vor drohender Abschiebung diese Rechte meist de facto nicht wahrnehmen“. Rund 70 Teilnehmer diskutierten bei der Tagung „Wir schaffen (auch) das! (Über-)Lebensmöglichkeiten in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität“ über praktische Modelle und Wege zur Vernetzung der Helfer. Auch die Frage wurde erörtert, wie der Zugang zu ärztlicher Versorgung, Kitas und Schulen ohne Meldung an die Ausländerbehörden möglich wird.

Carsten Hörich, Migrationsexperte von der Universität Halle-Wittenberg, verwies darauf, dass auch Menschen ohne Papiere in Deutschland Anspruch auf die meisten sozialen Leistungen haben. „Das sind keine Straftäter, sie haben nichts verbrochen.“ Ihr einziges „Vergehen“ sei es, keinen Aufenthaltstitel zu haben und damit per Gesetz verpflichtet zu sein, das Land zu verlassen. Ihnen droht die Abschiebung, weshalb viele Betroffene untertauchen.

Belastbare bundesweite Zahlen gebe es nicht, sagte Hörich. Dass nur Schätzungen vorlägen, gehöre zur Natur der Sache. Er habe immer wieder die Zahl von bis zu 300.000 Personen gelesen.
Hörich umriss das Spannungsfeld zwischen Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes, das zur Ausreise zwingt, und dem Recht etwa auf ärztliche Versorgung. Er verwies auf die Spielräume der kommunalen Behörden, die es auszuloten und besser zu nutzen gelte: „Es geht nicht um Barmherzigkeit, sondern dieseMenschen haben Rechte.“ Restriktionen führten nicht weiter, betonte der Jurist. Die Kommunen seien gut beraten, für einen Ausgleich zwischen beiden Polen zu sorgen.

Wie sich die Meldepflicht der öffentlichen Stellen in der ärztlichen Behandlung umgehen lässt, skizzierte der Experte exemplarisch. Er nannte den anonymen Krankenschein, ehrenamtliche ärztliche Behandlung und Fondslösungen zur Kostendeckung. Hamburg sei da Vorreiter und habe einen Betrag von jährlich 250.000 Euro in einem speziellen Fonds bereitgestellt. epd

Artikelinformationen

Beitrag veröffentlicht am 28. Juni 2017 in der Rubrik Menschen, Stadtkirche, erschienen in der Ausgabe .

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Kommentare zu diesem Artikel

  • G. Mueller-Debus schrieb am 29. Juni 2017

    Mit den Rechten Illegaler ist das so eine Sache….sollen Menschen, die sich bewusst ueber Rechtsgrenzen hinwegsetzen und bestehende Gesetze ignorieren, gleichwohl Schutzrechte des Staates, dessen Rechtsordnung ignoriert wird, zustehen ? Das kann selbstverstaendlich nicht pauschal bejaht werden – taete man dies, wuerde man die Verteidigungsfaehigkeit einer Rechtsstaatsordnung infragestellen.

    Anders ist es mit Einzelfaellen, die jeweils geprueft werden muessen. So ist die Tatsache, dass wegen meist schlampiger und inkompetenter Arbeitsweise zustaendiger Behoerden viele Menschen und auch ganze Familien ueber Jahre hinweg (!!) in Ungewissheit gehalten werden, ob sie nicht doch morgen frueh „abgeholt“ werden, unakzeptabel. Daher muss in solchen Faellen eine bevorzugte Berechtigungseinraeumung der Betroffenen, bleiben zu duerfen, ausgesprochen werden.. Schlechte und menschenverachtende Arbeit von Behoerden darf Betroffenen nicht zum Nachteil gereichen.