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Von – 1. April 2001

Über Ostern und die Auferstehung

Im Mittelpunkt der Theologie Martin Luthers steht die Erkenntnis, dass der Mensch als Sünder allein durch die Gnade Gottes gerechtfertigt sei und diese Gnade nicht durch eigene Leistungen oder gute Werke erwirken könne. Diese Einsicht führte Luther dazu, dass er den in der damaligen Kirche weit verbreiteten Handel mit Ablassbriefen strikt ablehnte – das markierte den Beginn der reformatorischen Bewegung. Nach Luthers Ansicht hatte die mittelalterliche Bußpraxis, bei der zusätzlich zur Sündenvergebung Leistungen wie Wallfahrten und gute Werke auferlegt wurden, wodurch die Gläubigen selbst etwas “gutmachen” sollten, das Vertrauen auf Gott nur unsicher gemacht. Bereits in einer seiner frühen Schriften aus dem Jahre 1519 schreibt er dazu: “Nun kommen wir zum Ostertag und zur Auferstehung Christi. Wenn der Mensch also seiner Sünde bewußt geworden und im Herzen tief erschrocken ist, muß man achthaben, daß die Sünden nun nicht im Gewissen gegenwärtig bleiben; sonst würde gewiß lauter Verzweifeln daraus. (…) Darum sieh ja zu, daß du nicht handelst wie die verkehrten Menschen, die sich mit ihren Sünden im Herzen herumbeißen und danach streben, sich durch gute Werke oder Genugtuung, durch Wallfahrten oder – auch Ablaßkaufen herauszuarbeiten und von Sünden frei zu werden, was doch unmöglich ist. Und leider ist solche falsche Zuversicht auf die Genugtuung und das Wallfahrten weithin eingerissen.”

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 1. April 2001 in der Rubrik Gott & Glauben, erschienen in der Ausgabe .

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Pfarrer Björn Uwe Rahlwes war lange Zeit Mitglied der Redaktion von „Evangelisches Frankfurt“. Danach wurde er Dozent am Religionspädagogischen Studienzentrum in Kronberg.