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Von – 1. Mai 2002

Besser frühzeitig vorsorgen

Nicht nur in finanzieller Hinsicht entstehen im Alter „Versorgungslücken“. Was tun, wenn man nicht mehr in der Lage ist, die Dinge selbst zu regeln?

Ihr 80. Geburtstag war für Martha S. nicht nur ein Grund zum Feiern. Auch wenn sie noch recht rüstig ist und ihren Haushalt selbst versorgt, dachte sie doch mit zwiespältigen Gefühlen an die Zukunft: Sie lebt allein in Frankfurt, die meisten Freunde sind schon gestorben, und die Kinder kommen selten zu Besuch. Vor allem der „Papierkram“ macht ihr zunehmend zu schaffen: Anträge, Behördengänge, die Kontofüh- rung, und dann hatte sie auch noch Ärger mit dem Vermieter.

Eine jüngere Nachbarin, mit der Martha S. seit Jahren guten Kontakt hat, hat sie auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Teil dieser Aufgaben ihr zu übertragen. Seither vertritt die Nachbarin als gesetzliche Betreuerin Frau S. gegenüber Behörden und Versicherungen und kümmert sich um ihre Mietangelegenheiten – ganz offiziell, vom Vormundschaftsgericht bestellt. Außerdem wurde vereinbart, dass die Nachbarin später einmal auch die Verantwortung für die Gesundheitssorge und das Vermögen von Frau S. übernehmen soll, falls diese dazu körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist. Zwei Ärzte müssen das unabhängig voneinander bescheinigen.

Eine gute Regelung, meint Karl-Heinz Schulz vom Diakonischen Werk der evangelischen Kirche in Frankfurt. „Die meisten Menschen machen sich zu wenig Gedanken über das Älterwerden. Dabei kann es jederzeit passieren, dass man sich nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, zum Beispiel nach einem Unfall oder einem Schlaganfall.“ Wenn dann keine Vorkehrungen getroffen sind, übernimmt erst einmal das Gericht die Verantwortung. „Besser ist es, man hat sich selbst schon darüber Gedanken gemacht, wer in einem solchen Fall zuständig sein soll“, so Schulz.

Aber nicht jede Vorsorge ist klug: Manche ältere Menschen erteilen Vollmachten. „Das ist problematisch“, warnt Schulz, „denn da gibt man jede Kontrolle ab. Wer eine Vollmacht hat, kann tun und lassen, was er will. Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Gericht kontrolliert, damit sichergestellt ist, dass er auch im Interesse des Betreuten handelt.“ Manchmal ist es besser, statt der eigenen Kinder jemand „Unbeteiligten“ zu beauftragen. Auch das Diakonische Werk kann Betreuerinnen und Betreuer vermitteln.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Man kann einen ehrenamtlichen Betreuer – den Sohn, die Nachbarin, einen Freund – beauftragen, oder einen hauptamtlichen, zum Beispiel einen Rechtsanwalt. Was besser ist, kommt darauf an: Wenn wenig Vermögen da ist und man in einem Heim wohnt, wo vieles ohnehin geregelt ist, reicht meist ein ehrenamtlicher Betreuer. Wer aber zum Beispiel mehrere Immobilien zu verwalten hat, sollte einen Profi vorziehen. Das ist auch eine Frage der Finanzen: Ehrenamtliche Betreuer bekommen rund 300 Euro im Jahr, ein Anwalt rechnet dagegen 30 Euro pro Stunde ab.

Wer sich zum Thema persönlich beraten lassen will, kann beim Diakonischen Werk einen Termin vereinbaren. Ein Einführungsseminar für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer findet am 25. und 26. Mai statt, der nächste „Schnupperkurs“ für Interessierte im August. Auskunft unter Telefon 4800-2436.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 1. Mai 2002 in der Rubrik Lebenslagen, erschienen in der Ausgabe .

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Dr. Antje Schrupp ist geschäftsführende Redakteurin von Evangelisches Frankfurt. Die Journalistin und Politikwissenschaftlerin bloggt auch unter www.antjeschrupp.com.