Täter-Opfer-Ausgleich ersetzt die Gerichtsverhandlung
Monatelang schwelt der Konflikt. Immer wieder klagt die Tochter über Quälereien auf dem Schulhof. Geduldig hört die Mutter sich das an, versucht zu trösten. Doch eines Tages passiert es: Sie gibt der Kontrahentin ihrer Tochter eine saftige Ohrfeige. Die Folge: Eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Ein Fall für den Täter-Opfer-Ausgleich, wo Konfliktfälle unter den Betroffenen direkt geregelt werden können, ohne dass die Gerichte bemüht werden müssen. Geduldig hakt die „Mediatorin“, die professionelle Vermittlerin also, im Gespräch zwischen der beschuldigten Mutter und dem geschlagenen Mädchen nach.
Sie stellt Fragen und setzt in Gang, dass beide Parteien ins Grübeln geraten. Schließlich kommt eine mögliche materielle Wiedergutmachung ins Gespräch. Einsicht und Verzeihen sind erkennbar. Beide Seiten geben sich die Hand. „Viele Delikte haben eine Vorgeschichte, und für eine Verständigung werden beide Seiten gebraucht“, sagt Birgit Steinhilber, die Leiterin der Einrichtung des Evangelischen Regionalverbandes.
262 Akten wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen, meistens waren Jugendliche be teiligt. Geht es um Erwachsene, kommen schwere Delikte seltener vor den Täter-Opfer-Ausgleich, hier werden vorwiegend Nachbarschaftskonflikte behandelt.
Steinhilber hält jedoch die Zeit reif dafür, das Verfahren auch auf schwerere Delikte in Erwachsenenverfahren auszudehnen. Eine solche Einigung sei oft tragfähiger als ein Gerichtsurteil, so Steinhilber. Meist werden Fälle von Polizei und Justiz vermittelt, aber auch Anwälte können auf diese Möglichkeit hinweisen. Eine wichtige Voraussetzung für eine außergerichtliche Einigung sei aber, dass die Beschuldigten bereit sind, Verantwortung für ihr Fehlverhalten zu übernehmen.
Bettina Behler