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Aktuell

1. Mai 2007

Den eigenen Willen kundtun

p(einleitung). Dürfen Kranke in allen Situationen selbst bestimmen, wie sie medizinisch behandelt werden wollen – und wann nicht mehr? Müssen sich Ärztinnen und Ärzte in jedem Fall daran halten, auch wenn sie anderer Ansicht sind? In Deutschland soll nun der Umgang mit Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden. Das evangelische „Zentrum für Ethik in der Medizin“ am Frankfurter Markus-Krankenhaus bemüht sich schon seit langem darum, das Thema stärker ins Bewusstsein zu bringen.

Zwei wichtige Fragen, so Professor Markus Sold, Ärztlicher Direktor an den Frankfurter Diakonie-Kliniken, müssen in einer Patientenverfügung klar geregelt sein: Zum einen muss die Situation so aussagekräftig und konkret wie möglich beschrieben werden. Will man bestimmen, was zu geschehen hat, falls man in einem Wachkoma liegt? Oder schwer dement ist? Fürchtet man die Situation nach einem Schlaganfall oder wenn die Amputation eines Beines oder eines Armes notwendig sein sollte? Zum zweiten muss klar gesagt werden, was genau in welchem Fall gelten soll: Will der Betreffende keine Wiederbelebung, will er keine künstliche Ernährung oder Beatmung?

!(kasten)2007/05/seite05_oben.jpg(Schläuche, Computer, Technik im Krankenhaus – das ist unheimlich und macht Angst. Viele Menschen fassen ihre Patientenverfügungen ab, nachdem sie Kranke auf der Intensivstation besucht haben. Doch oft ist der Einsatz von Medizintechnik nützlich und nur vorübergehend. | Foto: picture-alliance)!

Allerdings ist es für einen medizinisch nicht vorgebildeten Menschen nahezu unmöglich, alle in Frage kommenden Zustände vorab zu bedenken und dazu klare Aussagen zu machen. Viele Menschen formulieren ihre Patientenverfügungen, wenn sie gerade einen Sterbenden oder schwer Kranken im Krankenhaus besucht haben. Der Anblick der Apparaturen führt dann zuweilen zu so allgemeinen Aussagen wie: „Ich will nicht auf die Intensivstation“. Dabei wird dann oft nicht bedacht, dass auch eine harmlose Operation den Einsatz von Apparaten und Schläuchen erfordern kann. Auf einer Intensivstation behandelt zu werden, muss ja nicht bedeuten, dass man den Rest des Lebens nur noch von Apparaten abhängig existiert. Manche Ärzte fordern deshalb sogar, dass beim Abfassen einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung zwingend vorgeschrieben wird.

Allerdings geht es bei diesem Thema um mehr als nur um medizinische Fragen. Für Pfarrer Kurt Schmidt, der das „Zentrum für Ethik in der Medizin“ am evangelischen Markus-Krankenhaus in Ginnheim leitet, ist eine Patientenverfügung eine „Brücke der Kommunikation“ – denn sie wird dann wichtig, wenn die Betroffenen selbst nicht mehr ihren Willen äußern können. Dann kommt es darauf an, dass die Beteiligten einen Anhaltspunkt finden, der ihnen hilft zu wissen, was die Kranken wollen würden, wenn sie sich noch äußern könnten. Nicht jede Eventualität kann da vorher festgehalten werden. Noch wichtiger als eine Patientenverfügung findet Kurt Schmidt deshalb die Abfassung einer Vorsorgevollmacht: Der Ehepartner, eine Freundin, die Tochter können oft besser den Willen der Kranken zum Ausdruck bringen.

Bei der politischen Streitfrage, ob die Patientenverfügung auf die Situationen gesetzlich beschränkt werden sollte, in denen sich der Patient im „unumkehrbaren Sterbeprozess“ befindet oder ohne eine solche Beschränktung erlaubt sein soll, tritt Schmidt für die weiter gehende Alternative ein. „Wenn sich der Patient bereits im Sterbeprozess befindet, wäre es ethisch ohnehin nicht vertretbar, seinen Sterbeprozess zu verlängern, sofern es keine anderslautenden Willensäußerungen des Patienten gibt. In der Regel ist in solchen Fällen eine Patientenverfügung gar nicht notwendig. Die schwierigen Fälle im Krankenhaus sind jene Situationen, in denen sich der schwerkranke Patient dauerhaft nicht äußern kann, zum Beispiel bewusstlos ist, sich aber noch nicht in einem unumkehrbaren Sterbeprozess befindet. Gerade für diese Situationen ist die Patientenverfügung sinnvoll.“

Auch die Krankenhäuser sind in der Pflicht. Im Markus-Krankenhaus werden Seminare angeboten, bei denen sich Interessierte in­ formieren und beraten las­ sen können. „Die meisten haben danach ihre vorhandene Patientenverfügung verändert und präzisiert“, sagt Schmidt. In einem In­formationszentrum im Eingangsbereich kann man sich kundig machen und über die Seminare informieren (Telefon 95332020). Langfristig soll die Frage nach der Patientenverfügung bereits in die Aufnahmeformalitäten aufgenommen werden.

p(autor). Lieselotte Wendl

h3. „Wertvorstellung und Respekt“

Damit sich mehr Menschen mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigen und entsprechend Vorsorge treffen, hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einen Leitfaden herausgegeben. Unter dem Titel „Wertvorstellung und Respekt“ richtet er sich vor allem an Kliniken und Krankenkassen sowie an Krankenschwestern und -pfleger, Ärztinnen und Anwälte. Sie sollen in ihrem Arbeitsumfeld darauf hinarbeiten, dass die Patientenverfügung als ein Prozess etabliert wird, der fest in ein Netzwerk der Vorsorgeplanung eingebunden ist. Den Leitfaden gibt’s als Download unter „www.medizinethik-frankfurt.de“:http://www.medizinethik-frankfurt.de/texte.htm.

p(autor). Antje Schrupp

h3. Wissenswertes zur Patientenverfügung

* Nicht für alle Lebenssituationen ist die Abfassung einer Patientenverfügung gleichermaßen dringlich. Wichtig ist eine entsprechende Vorsorge vor allem für
** Menschen, bei denen eine chronische und zum Tode führende Krankheit diagnostiziert wurde, etwa ein Tumor: Sie können festlegen, welche Behandlung sie wünschen und dabei konkret auf die Fragen eingehen, die sich beim wahrscheinlichen Verlauf ihrer Krankheit ergeben werden.
** hochaltrige Menschen, die keine nahestehenden und auch deutlich jüngeren Angehörigen haben, denen sie die Vermittlung ihrer Wünsche anvertrauen können.
** Menschen, die sehr klare Vor­ stellungen davon haben, was zum Beispiel im Falle eines schweren Unfalls geschehen soll.
* In jedem Fall sollte man sich vorher ausführlich medizinisch beraten lassen. Hilfreich ist es, mit Angehörigen oder Freundinnen und Freunden über dieses Thema zu sprechen, um sich über die eigenen Wünsche und Ansichten klar zu werden. Da hier auch ethische Fragen, etwa des Umgangs mit Tod und Sterben, berührt sind, ist unter Umständen das Gespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer sinnvoll.
* Wer eine Patientenverfügung abfassen möchte, kann sich dabei an vorformulierten Texten orientieren. Allerdings sollte man diese nur als Leitfaden ansehen, denn der Sinn einer Verfügung ist ja, dass sie den persönlichen und individuellen Willen der Betroffenen enthält. Das Frankfurter „Zentrum für Ethik in der Medizin“ empfiehlt die Version des Bayerischen Justizministeriums. Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ kann im Internet unter „www.justiz.bayern.de/buergerservice“:http://www.justiz.bayern.de/buergerservice/ heruntergeladen werden oder ist im Buchhandel erhältlich. Eine christli­ che Patientenverfügung bietet die Evangelische Kirche in Deutschland unter „www.ekd.de/patientenverfuegung“:http://www.ekd.de/patientenverfuegung/ an.
* Wichtig: Immer einen Hinweis zum Aufbewahrungsort der Patientenverfügung mit sich führen, zum Beispiel im Portemonnaie, damit diese im Bedarfsfall auch gefunden wird.
* Zusätzlich sollte man eine Vorsorgevollmacht ausstellen, damit eine Person, der man vertraut, auftretende offene Fragen klären und entscheiden kann.
* Es ist auch sinnvoll, die Patientenverfügung etwa alle fünf Jahre neu zu überdenken und gegebenenfalls zu verändern. Mit zunehmendem Alter oder auch im Verlauf einer Krankheit ändert sich nämlich oft auch die Einstellung zur gewünschten Behandlung.

p(autor). Antje Schrupp / Lieselotte Wendl

h2. „Mehr Qualität am Lebensende“

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„Es geht bei der Diskussion um Patientenverfügungen nicht nur um die Begrenzung der Therapie, sondern auch um ein positives Verständnis von Lebens- und Sterbequalität“, findet Angelika Berg. Die leitende Ärztin am Evangelischen Hospital für Palliative Medizin in Frankfurt hat es bei ihrer Arbeit fast ausschließlich mit Menschen zu tun, die unheilbar krank sind. Ein gutes Drittel von ihnen hat in einer Verfügung den eigenen Willen festgelegt.

„Das ist ein gutes Kommunikationsmittel, wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern“, weiß Berg aus ihrem Arbeitsalltag. „Wir müssen aber aufpassen, dass die Diskussion nicht schleichend zu einer Debatte über ein sozialverträgliches Ableben wird.“ Viele Menschen machten im Lauf ihrer Krankheit eine Entwicklung durch. „Wenn man gesund ist, kann man sich vielleicht nicht vorstellen, dass auch ein Leben im Rollstuhl oder mit künstlicher Ernährung lebenswert sein kann. Wenn es dann so weit ist, sehen viele das anders.“ Deshalb sei es mit dem einmaligen Verfassen einer Verfügung nicht getan. „Es geht nicht nur um das Abschalten der Geräte. Worüber wir uns Gedanken machen müssen ist, wie die Zeit am Lebensende gut gestaltet werden kann. Schläuche zum Beispiel können wichtig sein, um Schmerzen zu lindern.“

p(autor). Antje Schrupp

Artikelinformationen

Beitrag veröffentlicht am 1. Mai 2007 in der Rubrik Ethik, erschienen in der Ausgabe .

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