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Aktuell

1. November 2007

Auch Fehlgeburten können beerdigt werden

Petra S. hat in der neunten Schwangerschaftswoche ihr Kind verloren – es war die zweite Fehlgeburt in nur einem Jahr. Neben Enttäuschung und Trauer beschäftigen sie noch andere Fragen: „Ich muss wohl etwas verbrochen haben“, sagt sie, „oder warum passiert mir das gleich zweimal?“ Elisabeth Knecht, Seelsorgerin in der Uniklinik, kennt solche Gedanken. Viele Frauen quälen Schuldgefühle. Damit sie und ihre Familien in ihrer Trauer um ein verlorenes Kind nicht alleine bleiben, bieten die Seelsorgerinnen der Krankenhausseelsorge Hilfe und Begleitung an. Vom Klinikpersonal können die Eltern eine Broschüre erhalten, die über Gesprächsangebote, Selbsthilfegruppen und die Möglichkeit einer Bestattung informiert.

Grundsätzlich kann nämlich in Deutschland jedes Kind beerdigt werden. Hat ein Kind nach der Geburt noch gelebt, und sei es auch nur für wenige Minuten, muss es sogar bestattet werden, ebenso ein totgeborenes Kind von mindestens 500 Gramm Gewicht. Wiegt es bei der Geburt weniger, gilt es rechtlich als Fehlgeburt und ist nicht bestattungspflichtig. Trotzdem kann es beerdigt werden, wenn die Eltern das wünschen. In diesem Fall übernimmt die Klinik die Beisetzung, den Eltern entstehen keine Kosten. Zusammen mit anderen früh verstorbenen Kindern wird es auf einem besonderen Grabfeld auf dem Frankfurter Hauptfriedhof beigesetzt. Diese Beisetzungen finden vierteljährlich statt und werden von Klinikseelsorgerinnen begleitet. 200 nicht bestattungspflichtige Kinder sind 2006 auf diese Weise beerdigt worden.

„Wenn die Mütter wissen, dass das Kind einen Platz hat, können sie selbst zur Ruhe kommen, sich für Neues öffnen, vielleicht auch für eine neue Schwangerschaft“, weiß Pfarrerin Knecht. Es ist ihr darum ein Anliegen, dass alle Eltern von dieser Möglichkeit erfahren – damit es ihnen nicht so geht wie Petra S., die diese Informationen in ihrem Krankenhaus nicht erhalten hat.

Immer am zweiten Sonntag im November findet ein ökumenischer Gedenkgottesdienst für verstorbene Kinder in der Heiliggeistkirche am Börneplatz statt – in diesem Jahr am 11. November um 16 Uhr. Informationen unter Telefon 63015752.

p(autor). Gunda Höppner

Artikelinformationen

Beitrag veröffentlicht am 1. November 2007 in der Rubrik Lebenslagen, erschienen in der Ausgabe .

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