Die christlichen Kirchen wollen die Frage des Sonntagsschutzes in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht klären lassen. Anlass ist das Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin, das den Sonntagsschutz an bis zu zehn Sonntagen im Jahr aufhebt, darunter auch alle Adventssonntage. Dagegen haben die evangelische Landeskirche und das katholische Bistum Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie sehen in dieser Freigabe eine Aushöhlung des Sonntagsschutzes, der jedoch im Grundgesetz als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung verbürgt sei.
Berlin ist das Bundesland mit der weitestgehenden Freigabe des Sonntags für die Öffnung von Geschäften. In Hessen darf jede Kommune höchstens an vier Sonntagen im Jahr den Geschäften eine Öffnung zu erlauben, zudem sind die hohen christlichen Feiertage und der Advent davon grundsätzlich ausgeschlossen.
p(autor). Antje Schrupp