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Aktuell

1. Mai 2008

EKHN soll Bischof bekommen

p(einleitung). Evangelische Kirche diskutiert über Verfassungsänderung

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wird derzeit über eine Veränderung der Kirchenordnung diskutiert. Das landeskirchliche Parlament, die Synode, beriet bei seiner Sitzung Ende April in erster Lesung über einen Revisionsentwurf, der einschneidende Veränderungen im Vergleich zur bisherigen, seit 60 Jahren nahezu unveränderten Kirchenordnung vorsieht.

Die wichtigste Neuerung wäre die Einführung des Bischofstitels: Bislang bilden die jeweils regional zuständigen Pröpstinnen und Pröpste gemeinsam mit dem Kirchenpräsidenten und seiner Stellvertreterin das so genannte „Leitende Geistliche Amt“ (LGA). Dieses „kollektive Bischofsamt“ gilt als hessen-nassauische Besonderheit. Es war nach dem Zweiten Weltkrieg auf ausdrücklichen Wunsch des ersten Kirchenpräsidenten Martin Niemöller eingeführt worden. Der NS-Gegner Niemöller, der von 1937 bis 1945 im Konzentrationslager war, wollte zentralistische Strukturen auf jeden Fall vermeiden, auch weil viele deutsche Bischöfe dem Nationalsozialismus kaum Widerstand entgegengesetzt oder ihn im Gegenteil sogar unterstützt hatten. Die Struktur des LGA entwarf er in Anlehnung an die „Bruderräte“ der Bekennenden Kirche.

Dieses „Leitende Geistliche Amt“ aber soll nun aufgelöst werden. Der Kirchenpräsident, der bislang als Sprecher des LGA nach außen fungierte, soll zukünftig als „Bischof“ die geistliche Leitung alleine übernehmen. Der Synodenausschuss, der die Vorlage erarbeitet hat, betont, es handele sich „nicht um ein hierarchisches, sondern um ein synodales Bischofsamt“. Der Bischof oder die Bischöfin werde vom Kirchenparlament auf Zeit gewählt und sei dem Gremium für die Amtsführung verantwortlich.

Bis es soweit ist, wird auf jeden Fall noch einige Zeit vergehen. Im Herbst endet die Amtszeit des derzeitigen Kirchenpräsidenten Peter Steinacker; die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers ist für den 27. September geplant. Bis dahin wird die Änderung der Kirchenordnung noch nicht beschlossene Sache sein. Die Wahl wird daher zunächst noch einmal unter der Amtsbezeichung „Kirchenpräsident“ abgehalten.

Nicht verändert werden soll nach dem jetzigen Entwurf der „Grundartikel“ der hessen-nassauischen Kirche, auf den alle Pfarrerinnen und Pfarrer verpflichtet werden. Auch er stammt noch aus der Feder von Martin Niemöller. In den übrigen Veränderungsvorschlägen nähert sich der neue Verfassungsentwurf an die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck an. Diese Nachbarkirche von Hessen und Nassau beginnt in Bergen-Enkheim und erstreckt sich nordöstlich von Frankfurt bis nach Thüringen. Würde die neue Kirchenordnung beschlossen – was frühestens im November entschieden wird – könnte dies eine mögliche Fusion der beiden Landeskirchen erleichtern. Einen Streitpunkt gäbe es dann aber trotzdem noch: Der Bischof von Kurhessen-Waldeck wird nämlich auf Lebenszeit gewählt.

p(autor). Antje Schrupp

Artikelinformationen

Beitrag veröffentlicht am 1. Mai 2008 in der Rubrik Stadtkirche, erschienen in der Ausgabe .

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