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Aktuell

1. April 2009

Kirchenvorstände werden gewählt

Annähernd tausend Männer und Frauen kandidieren für die Kirchenvorstände in den Frankfurter Gemeinden. Diese werden am 21. Juni für sechs Jahre neu gewählt. Derzeit liegen die Wahl-listen in den Gemeinden aus. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der evangelischen Kirche, die am Wahltag 14 Jahre alt sind.

Bis 14 Tage vor der Wahl können Gemeindemitglieder Auskunft darüber verlangen, ob sie im Wählerverzeichnis aufgeführt werden. Eine Berichtigung ist bis zum Wahltag möglich.

Der Kirchenvorstand ist das oberste Organ der Kirchengemeinde. Er verwaltet die Finanzen, wählt die Pfarrerin oder den Pfarrer und verantwortet die Gemeindearbeit. Vorsitzender des Kirchenvorstandes soll ein ehrenamtliches Mitglied sein.

p(autor). Kurt-Helmuth Eimuth

Artikelinformationen

Beitrag veröffentlicht am 1. April 2009 in der Rubrik Stadtkirche, erschienen in der Ausgabe .

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