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Aktuell

Von – 1. September 2010

Kein Zutritt für Angehörige

Friedhofsordnung verbietet Teilnahme an anonymen Bestattungen

Anfang August ist in Frankfurt eine neue Friedhofsordnung in Kraft getreten. Sie schreibt eine wesentliche Veränderung in Bezug auf anonyme Bestattungen fest: Zukünftig ist es Angehörigen ebenso wie Pfarrerinnen und Pfarrern ausdrücklich verboten, bei einer anonymen Beisetzung anwesend zu sein. Beschlossen hat das der Magistrat, die Vorlage erarbeitete das Grünflächenamt.

„Anonyme Bestattung“ bedeutet, dass es kein namentlich gekennzeichnetes Grab gibt, sondern der Sarg oder die Urne auf einem ungekennzeichneten Gräberfeld beigesetzt wird. Diese Bestattungsart wird in der Regel gewählt, weil entweder die Verstorbenen es so gewünscht haben oder weil die Angehörigen sich nicht in der Lage sehen, die Grabpflege zu organisieren.

Bisher war es aber trotzdem möglich, dass die Angehörigen an der Beisetzung teilnehmen konnten, dass Pfarrer oder Pfarrerinnen sie dabei auf Wunsch begleiteten und auch am Grab einige Worte sprachen. Dies wird nun untersagt. Im Paragraf 20 der neuen Friedhofsordnung heißt es: „Die Erdbestattung oder Urnenbeisetzung wird unter Ausschluss der Angehörigen und sonstiger Personen durchgeführt.“

Diese Neuregelung bedeutet für das Grünflächenamt eine große Zeit- und Kostenersparnis. Wenn keine Angehörigen oder Pfarrpersonen dabei sind, ist der Ablauf einer anonymen Bestattung sehr viel einfacher abzuwickeln. Die mitunter weiten Fußwege der Kondukteure entfallen und niemand vom Personal braucht an der Grabstätte zu warten, bis eine Trauerrede gehalten wurde. Es ist dann möglich, mehrere Urnen oder Särge gleichzeitig mit einem Fahrzeug zu transportieren und ohne Umschweife zu vergraben.

Noch ein anderes „Ärgernis“ wird damit aus der Welt geschafft: Bisher haben manche Angehörigen sich die ungefähre Stelle der Beisetzung gemerkt und hin und wieder dort Blumen abgelegt, auch wenn das eigentlich verboten ist. Diese bildeten dann Hindernisse für die Rasenmäher. Zukünftig kann aber niemand mehr wissen, an welcher Stelle die Toten liegen.

Die Pröpstin für Rhein-Main, Gabriele Scherle, kritisiert die neue Verordnung: „Der Respekt vor den Toten und Lebenden verlangt eine andere Umgangsweise. Hier können finanzielle Erwägungen nicht das letzte Wort haben“, sagte sie gegenüber „Evangelisches Frankfurt“. Die Kirchen hätten in der Friedhofskommission ihre Bedenken gegen den Entwurf vorgetragen, damit aber nicht durchdringen können. Zusammen mit der katholischen Kirche werde man nun bei der Stadt Einspruch erheben, kündigte Scherle an.

Die Kirchen haben sich schon früher gegen anonyme Bestattungen ausgesprochen, weil es zur Würde eines Menschen gehöre, auch im Tod einen Namen zu haben.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 1. September 2010 in der Rubrik Stadtkirche, erschienen in der Ausgabe .

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Dr. Antje Schrupp ist geschäftsführende Redakteurin von Evangelisches Frankfurt. Die Journalistin und Politikwissenschaftlerin bloggt auch unter www.antjeschrupp.com.