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Von – 1. Oktober 2010

Mahnung zur Umkehr

Vor 15 Jahren wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. Seither ist auch sein Sinn bei vielen Menschen in Vergessenheit geraten.

Die Schülerinnen und Schüler Berlins freuen sich auf den 17. November. Zumindest die evangelischen unter ihnen, denn sie können an diesem Tag ganz offiziell zuhause bleiben. Von der Schule sind sie an diesem Tag befreit – der Buß- und Bettag macht’s möglich. Bisher galt die Schulbefreiung nur, wie in Hessen auch, für die Dauer eines Gottesdienstbesuchs.

Der „Ökumenische Bußgang“ – hier 1985 – war früher ein fester Bestandteil des Buß- und Bettages in Frankfurt. Von der Peterskirche aus führte er zu Orten in der Stadt, an denen die Notwendigkeit zum Umdenken und zum Erinnern gegeben ist. In der Katharinenkirche an der Hauptwache findet ein ökumenischer Gottesdienst statt, am Mittwoch, 17. November, um 19 Uhr, mit Pröpstin Gabriele Scherle und dem katholischen Dekan Michael Metzler. Foto: Kurt-Helmuth Eimuth

Der Berliner Regelung vorangegangen war eine Anfrage der evangelischen Kirche, die bemängelte, dass zwar muslimische, jüdische und katholische Kinder an ihren jeweiligen Feiertagen schulfrei haben, aber die evangelischen nicht. Nur konsequent, dass nun auch die Evangelischen am Buß- und Bettag und am Reformationstag schulfrei haben. Für manche schulmüden Geister ist dabei sicher auch die Tatsache angenehm, dass die Berliner Schulverwaltung die Konfession nicht erfasst.

Aber nicht nur in Berlin bemüht man sich, den inzwischen fast vergessenen Feiertag wieder zu entdecken. Ist er doch nach seiner Abschaffung als gesetzlicher Feiertag vor 15 Jahren ein wenig aus dem Blick geraten. Mit diesem einen Tag Mehrarbeit wollte man die Belastung der Arbeitgeber durch die Einführung der Pflegeversicherung ausgleichen. Ob dieses Zwecks war der Widerstand der Kirchen gegen die Abschaffung des evangelischen Feiertags eher verhalten. Heute ist der Buß- und Bettag nur noch in Sachsen gesetzlicher Feiertag.

Das Wort „Buße“ führt nämlich ein wenig in die Irre. Es geht an diesem Tag weniger um Schuld und Wiedergutmachung, sondern es steht die innere Bereitschaft zur Veränderung im Vordergrund. Nach evangelisch-christlichem Glauben meint Buße und Schuld nicht in Sack und Asche zu gehen, sondern Umkehr und Sinnesänderung: Buße ist anhaltende Selbstbesinnung.

An vielen Orten nutzen die evangelischen Kirchen den Buß- und Bettag dazu, auf soziale Missstände hinzuweisen. Probleme der Bio-Medizin, Armut, Obdachlosigkeit, Kinderprostitution, Aids, die Situation von Flüchtlingen und andere sozial- und gesellschaftspolitische Themen bilden den Mittelpunkt der Predigten. In dieser Tradition verstand sich auch der Frankfurter Ökumenische Bußgang, an dem in den 1970er und 1980er Jahren jeweils mehrere tausend Menschen teilnahmen. Er führte als Prozession eben an jene Orte, die zur Umkehr mahnen, wie etwa die Gutleutkaserne, die während des Nationalsozialismus die Gestapo beherbergte.

Die Mahnung zur Umkehr ist heute noch ebenso aktuell wie 1893: In diesem Jahr wurde der Buß- und Bettag um der Einheitlichkeit willen in Preußen auf Initiative der zuständigen staatlichen Stellen auf den Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr festgelegt.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 1. Oktober 2010 in der Rubrik Ethik, erschienen in der Ausgabe .

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Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion von "Evangelisches Frankfurt". Mehr über den Publizisten und Erziehungswissenschaftler ist auf www.eimuth.de zu erfahren.