Streichung bei Armen „völlig inakzeptabel“
Für „völlig inakzeptabel“ hält das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die im Januar in Kraft getretene Streichung des Elterngeldes für Menschen, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind. Auf diese Weise würden „die Konsequenzen des Sparpakets erneut den ohnehin schon armen Familien und Kindern aufgebürdet“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende des DWHN, Pfarrer Wolfgang Gern.
Nach dem von Familienministerin Kristina Schröder durchgesetzten Sparplan wird das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat neuerdings auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet – und fällt daher weg. Dies ist bereits die zweite Kürzung für diese Einkommensgruppe, denn schon bei der Einführung des neuen, lohnabhängigen Elterngeldes war die Laufzeit von ehemals zwei Jahren auf nur noch ein Jahr halbiert worden.
Irene Finger, die Referentin für Frauen und Familie im Diakonischen Werk, weist Betroffene darauf hin, dass sie trotzdem bei den Behörden einen Antrag stellen müssen. Zwar bleibt von dem Geld hinterher nichts übrig, aber wenn sie keinen Antrag stellen, bestehe die Gefahr, dass der Elterngeldbetrag dennoch von den Hartz-IV-Zahlungen abgezogen wird.