Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau feierte im Mai die vollständige rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarramt vor vierzig Jahren. Nachdem in Hessen-Nassau 1949 die Möglichkeit geschaffen worden war, dass Theologinnen bestimmte Sonderpfarrämter übernehmen konnten, wurden 1959 Pfarrerinnen auch in Gemeinden zugelassen. Erst 1969 galt dieses Recht auch für verheiratete Theologinnen, bis dahin mussten sie ihren Beruf aufgeben.
Die vollständige Gleichstellung im Dienstrecht erfolgte schließlich 1971. Sie bedeutete auch Verbesserungen für Männer – Pfarrer erhielten erstmals die Möglichkeit, sich befristet vom Dienst beurlauben zu lassen oder Teilzeit zu arbeiten. Das war zuvor nur für Frauen vorgesehen gewesen.
Seither ist der Anteil von Pfarrerinnen kontinuierlich angestiegen und liegt heute bei rund einem Drittel. Unter den Theologiestudierenden sind inzwischen mehr als die Hälfte Frauen.