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Von – 12. Oktober 2013

Steuergelder für Religionsgemeinschaften

Die Stadt Frankfurt fördert Religionsgemeinschaften mit 95 Millionen Euro pro Jahr. Knapp 90 Millionen fließen in Kinder- und Jugendeinrichtungen. Der Rest besteht größtenteils aus Dotationsverpflichtungen.

Blick vom Turm der Katharinenkirche auf die Skyline. Die Kirche an der Hauptwache ist eine der alten Dotationskirchen, die im 19. Jahrhundert enteignet wurden und seither der Stadt Frankfurt gehören. Was unter anderem bedeutet, dass der Bauunterhalt aus Steuergeldern finanziert wird. Foto: Rolf Oeser

Blick vom Turm der Katharinenkirche auf die Skyline. Die Kirche an der Hauptwache ist eine der alten Dotationskirchen, die im 19. Jahrhundert enteignet wurden und seither der Stadt Frankfurt gehören. Was unter anderem bedeutet, dass der Bauunterhalt aus Steuergeldern finanziert wird. Foto: Rolf Oeser

Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat seine Zahlungen an Kirchen und Religionsgemeinschaften offen gelegt. Mit 95 Millionen pro Jahr werden sie unterstützt. Den größten Teil bekommen die Kirchen und die Jüdische Gemeinde für Sozialarbeit und Kindertagesstätten. Gut 88 Millionen fließen in kirchliche Kitas und Schulen, die allgemeine Kinder- und Jugendarbeit wird mit weiteren 1,8 Millionen unterstützt. Die Jüdische Gemeinde bekommt 3,7 Millionen aus dem Stadtsäckel.

Zudem unterhält die Stadt die Innenstadtkirchen, die ihr Eigentum sind, und stellt sie den beiden Konfessionen zur Verfügung. Das betrifft die Dotationskirchen und Patronate, nämlich die Alte Nikolaikirche, das Dominikanerkloster mit Heiliggeistkirche, die Dreikönigskirche, die Liebfrauenkirche, den Dom, die Katharinenkirche, die Leonhardkirche und die Peterskirche sowie drei Pfarrhäuser. Verbilligt wird das Gebäude der Freien Christlichen Schule in Fechenheim zur Nutzung überlassen. Die Bauunterhaltungskosten für all das beziffert der Magistrat mit jährlich 3,4 Millionen Euro.

Während die Zuwendungen für die Sozial- und Bildungsarbeit in kirchlicher Trägerschaft in der Bevölkerung weitgehend auf Zustimmung treffen, so wächst doch die Kritik an den alten Verpflichtungen zum Unterhalt kirchlicher Gebäude. Diese Dotationsleistungen, die es nicht nur in Frankfurt, sondern in ganz Deutschland gibt, gehen auf ein unübersichtliches Gemisch von Regelungen zurück, vor allem den „Reichsdeputationshauptschluss“ von 1803. Damals enteignete der Staat die Kirchen und verleibte sich deren Ländereien und Vermögen ein. Im Gegenzug verpflichteten sich die Landesherren zum Unterhalt von Gebäuden und auch zur Finanzierung kirchlicher Würdenträger. Die Bundesländer stehen hier in der Rechtsnachfolge.

Sie sind allerdings bereits seit der Weimarer Verfassung dazu aufgefordert, andere Regelungen zu finden, denn irgendwann sollte eine Entschädigung einmal abgelöst sein. Wörtlich heißt es: „Die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst.“ Diese Forderung wurde später in Artikel 140 des Grundgesetzes aufgenommen. Doch geschehen ist seit neunzig Jahren nichts. An einigen Stellen wird inzwischen vorsichtig diskutiert.

Die Sache stellt sich durchaus differenziert dar: Gebäude wie der Dom, die Katharinenkirche oder Sankt Peter etwa gehören zum kulturellen Erbe der Stadt. Sie sind Kulturdenkmäler, insofern können und sollen sie auch von der Bürgergesellschaft erhalten werden.

Siehe dazu auch den Kommentar: Die Dotationsverträge gehören abgelöst.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 12. Oktober 2013 in der Rubrik Stadtkirche, erschienen in der Ausgabe , .

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Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion von "Evangelisches Frankfurt". Mehr über den Publizisten und Erziehungswissenschaftler ist auf www.eimuth.de zu erfahren.

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