Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird einfacher
Ob Uli Hoeneß kirchensteuerpflichtig ist, ist nicht bekannt. Falls er diese Form des kirchlichen Mitgliedsbeitrags zahlt, würden zu den 28 Millionen hinterzogener Steuern noch neun Prozent Kirchensteuer fällig. Denn alle Arten von Einkommen unterliegen dieser Abgabepflicht.
Damit ist diese Form der Erhebung der Mitgliedsbeiträge eine der gerechtesten überhaupt: Wer viel hat, zahlt viel, wer nichts hat, zahlt nichts. Und da so viele Menschen in der Kirche sind, kann sie ihre Mitgliedsbeiträge vom Staat einziehen lassen. Das macht dieser übrigens nicht kostenlos, er lässt es sich bezahlen – für beide Seiten ein Geschäft. Der Staat kassiert für etwas, das „mitläuft“, und die Kirche benötigt hierfür keine eigene Verwaltung.
Nun gibt es allerdings eine Neuerung. Steuern aus Kapitalerträgen wie etwa Zinsen von Sparkonten werden inzwischen automatisch von der Bank abgeführt. Und ab 2015 wird auch die Kirchensteuer auf diese Weise abgeführt. Die zum Abzug der Kirchensteuer verpflichteten Banken erhalten dazu vom Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit der Steuerpflichtigen mitgeteilt. Die Geldinstitute führen den Betrag dann direkt ans Finanzamt ab. Die Steuerpflichtigen selbst müssen nichts mehr unternehmen.
Über die Neuregelung informieren die Banken derzeit jeden Kunden und jede Kundin. Die Kirchenverwaltung betont, dass mit dem neuen System keine neuen Abgaben verbunden sind, denn auch bisher waren diese für die Kirchensteuer heranzuziehen.
Weitere Informationen gibt es unter www.kirchenfinanzen.de im Internet.