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Von – 30. Mai 2014

Sterbehilfe ist keine juristische Frage

Während eine Mehrheit der Deutschen sich eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe wünscht, sind die Kirchen strikt dagegen. Doch ist das Beharren auf einem gesetzlichen Verbot wirklich der richtige Weg, um die christliche Überzeugung, dass jedes einzelne Leben unter allen Umständen wertvoll ist, zu vermitteln? Ein Kommentar.

Antje Schrupp ist geschäftsführende Redakteurin von Evangelisches Frankfurt.

Antje Schrupp ist geschäftsführende Redakteurin von Evangelisches Frankfurt.

Die Kirchen sehen bei einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe die Gefahr, dass menschliches Leben nach Nützlichkeits- und Rentabilitätskriterien als lebenswert oder nicht eingeteilt wird, und befürchten, dass aus der Möglichkeit des begleiteten Suizids eine Konvention werden könnte, dass sozialer Druck entsteht.

Doch auch wer gegen eine Legalisierung argumentiert, muss die realen Folgen einbeziehen. Das derzeitige Verbot bedeutet zum Beispiel, dass Menschen, die sich zu einem Suizid entschließen, ihre Angehörigen aus dem Zimmer schicken müssen, damit diese sich nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen. Also gerade dann, wenn Beistand wichtig wäre.

Erfahrungen aus der Schweiz, wo begleiteter Suizid legal ist, zeigen, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen der Wahrscheinlichkeit, dass Menschen diesen Weg wählen, und Faktoren wie Einsamkeit und sozialer Isolation. Mit anderen Worten: Der Suizid ist für viele ein rationaler Ausweg aus einer tatsächlichen Notlage.

Natürlich wäre es besser, sie würden in diese Notlage erst gar nicht geraten. Vielleicht würden sie sich anders entscheiden, wenn sie soziale Nähe und Zuwendung erfahren würden, wenn es gute und menschenfreundliche Pflege für alle in Hülle und Fülle gäbe. Aber so ist es ja leider nicht. Und diese kulturellen Missstände müssen unermüdlich angeprangert werden. Aber sie verschwinden doch nicht dadurch, dass Sterbehilfe verboten ist.

Sensible bioethische Debatten sollten nicht vor allem unter juristischen Aspekten geführt werden. Beim Thema Abtreibung hat sich die evangelische Kirche ja auch dazu durchgerungen, nicht nur abstrakte Prinzipien zu verteidigen, sondern die tatsächlichen Nöte der Schwangeren, die diese Entscheidung treffen, ernst zu nehmen. Also die Betroffenen in ihrer ohnehin schwierigen Situation nicht auch noch gesetzlicher Strafverfolgung auszusetzen.

Im Übrigen hat die bedingte Straffreiheit im Fall von Abtreibungen nicht dazu geführt, dass daraus nun eine verbreitete Gewohnheit geworden wäre. Sind die Menschen bei solch „heiligen“ Themen, die Anfang und Ende des Lebens betreffen, vielleicht verantwortlicher, als wir glauben? Auch bei der Sterbehilfe ist zu fragen, ob ein Verbot wirklich nötig ist. Womöglich wäre die christliche Überzeugung, dass jedes einzelne Leben unter allen Umständen wertvoll ist, ohne Strafandrohung besser zu vermitteln.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 30. Mai 2014 in der Rubrik Ethik, Meinungen, erschienen in der Ausgabe .

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Dr. Antje Schrupp ist geschäftsführende Redakteurin von Evangelisches Frankfurt. Die Journalistin und Politikwissenschaftlerin bloggt auch unter www.antjeschrupp.com.

Kommentare zu diesem Artikel

  • Keidel-Aparcev schrieb am 26. Oktober 2014

    Einsamkeit und sozialer Isolation . Genau das ist der Punkt . Gute und menschliche Pflege ist Mangelware.
    Sie wird im Minutentakt abgerechnet.
    Besuchen Sie mal ein ganz „normales Pflegeheim“.
    Also, liebe Antje, wie wollen Sie alten vereinsamten kranken Menschen helfen, wenn sogar ein Mensch – wie Prof. Hans Küng, öffentlich verkünden, sterben zu wollen, wenn sich seine Krankheit verschlimmert und er nicht menschenwürdig weiterleben kann.
    Und ihm fehlt es bestimmt nicht an Menschen, die für ihn sorgen würden.
    Und einsam wird er auch nicht sein. Und das nötige Kleingeld hat er auch.

    Und genau darum geht es, liebe, verehrte Antje Wenn ich nicht mehr will und meistens auch – nicht mehr kann.
    Ich – nicht unsere menschenverachtende Gesellschaft.

    Und da Sie , die Gesellschaft und schon gar nicht die Kirchen fähig und bereits sind, sich um die anderen zu kümmern, die man eventuell noch umstimme könnte, sollte ein Mensch in dieser Notlage – welche auch immer, sich an einen Arzt seines Vertrauens wenden können, ohne abgewiesen zu werden.
    Aber das wird sich in naher Zukunft von selbst regeln.
    Haben Sie den Film „2030“ gesehen? Den genauen Titel kenne ich leider nicht. Er ist nur einmal gezeigt worden. Die werden gewusst haben, warum.
    In dem Film wurden die alten Menschen, die hier kein Pflegeheim mehr bezahlen konnten, nach Afrika abgeschoben und dort in Reih und Glied
    aufgebahrt, als seinen sie schon tot. Wie im Holokaust.

    Ist das menschenwürdiges Sterben? Denken Sie mal darüber nach. Vielleicht sollte man sogar erst einmal über menschenwürdiges Leben nachdenken, ehe man sich das Sterben vornimmt.

    Auf eine Antwort von Ihnen bin ich sehr gespannt.

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