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Aktuell

Von – 22. Oktober 2014

Jugend im Kirchenvorstand

Bald können auch Jugendliche ab 14 Jahren in den Kirchenvorständen evangelischer Gemeinden in Hessen und Nassau mitarbeiten. Die so genannten Jugenddelegierten haben Rede- und Antragsrecht wie alle anderen. Lediglich abstimmen dürfen sie erst, wenn sie 18 Jahre alt sind.

Die Jugendlichen werden von der Gemeindeversammlung gewählt. Sie ersetzen nicht die übrigen Kirchenvorstandsmitglieder, sondern kommen zur ursprünglichen Personenzahl hinzu.

Die nächsten Wahlen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau finden am 26. April 2015 statt.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 22. Oktober 2014 in der Rubrik Stadtkirche, erschienen in der Ausgabe .

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