Bei den aktuellen Debatten über eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland müsse man aufpassen, keine falschen Schwerpunkte zu setzen, sagte Pfarrer Kurt Schmidt vom Frankfurter Zentrum für Ethik in der Medizin. Menschen, die unheilbar krank sind und ihre letzte Sterbephase verkürzen wollen, seien „eine zahlenmäßig relativ kleine Gruppe.“ Gleichzeitig würden sich aber jedes Jahr in Deutschland 10 000 Menschen „aus tiefster Verzweiflung, Depression und aufgrund von psychischem Leiden das Leben nehmen.“
Bei ihnen handele es sich nicht um Menschen, die eine „freie Entscheidung“ treffen und wohlüberlegt Alternativen abwägen, betonte Schmidt. Deshalb sei Suizidprävention nach wie vor die wichtigste Herausforderung an die Gesellschaft. Dennoch sei es sinnvoll, sich aus ethischer Perspektive über Sterbehilfe Gedanken zu machen. Aus seiner Sicht spreche vieles dafür, „die gesetzlichen Regelungen so zu lassen, wie sie sind.“ In Deutschland ist Suizid nicht strafbar und die Beihilfe dazu auch nicht. Kommerzielle Interessen dürfen dabei aber nicht im Spiel sein sein. Über eine mögliche Gesetzesrevision entscheidet der Bundestag voraussichtlich im Herbst.