Zustimmend in der Absicht, skeptisch in Bezug auf die Umsetzung – so haben Experten der evangelischen Kirche auf die gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe reagiert. „Es ging dem Gesetzgeber darum, alte oder kranke Menschen davor zu bewahren, dass sie aus ihrer Not heraus den Tod suchen, weil sie meinen, im Leben keine Hilfe mehr bekommen zu können“, nicht darum, das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu beschränken, sagt Pfarrer Kurt W. Schmidt vom Zentrum für Ethik in der Medizin im Markuskrankenhaus. Es sei jedoch noch offen, wie das neue Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe verstanden wird. „Die Sorge besteht, dass Gespräche zwischen Arzt und Patient in diesem sensiblen Bereich dadurch belastet werden könnten.“
„Ich begrüße die Intention des beschlossenen Gesetzes“, sagt auch Pfarrer Reinhold Dietrich, Seelsorger beim Evangelischen Hospiz in Frankfurt. „Ich habe jedoch Zweifel, ob das Strafrecht das richtige Medium ist, diesen sehr sensiblen und emotionsbesetzten Bereich zu regeln.“ Es müsse noch geklärt werden, wie Hausärzte, Palliativteams oder Hospize von den Bestimmungen betroffen sind.