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Aktuell

1. Februar 2009

Ziel muss sein, in Würde zu sterben

p(einleitung). Bis zum Sommer, verspricht Bundesjustizministerin Brigitte Zypris, soll das Thema Patientenverfügung in eine neue Gesetzesform gegossen werden. Dass das kompliziert ist, beweist die Tatsache, dass die unterschiedlichen Auffassungen dazu quer durch alle Parteien gehen.

Im Kern geht es bei dem fraktionsübergreifenden Streit um die Frage, wie streng die Bedingungen an eine Patientenverfügung sein sollen, die vom Arzt oder der Ärztin verlangt, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, auch wenn es theoretisch noch Chancen auf eine Heilung gibt. Wollen die einen das Recht der Einzelnen, über den Todeszeitpunkt schon vorab selbst zu bestimmen, stärken, fordern die anderen strenge Auflagen: Eine Patientenverfügung, so meinen sie, solle in solchen Fällen nur verbindlich sein, wenn sie nach einer Beratung und notariell beglaubigt abgefasst wurde und nicht älter als fünf Jahre ist.

!(kasten)2009/02/seite03_oben.jpg(Wer sich zum Thema Patientenverfügung informieren möchte, verliert in der Vielzahl von Broschüren und Ratgebern leicht den Überblick. Wichtiger als juristische Details sind aber die großen ethischen Fragen, die dahinter stehen. Um sich über die eigenen Wertmaßstäbe klar zu werden, sind Gespräche und Diskussionen im Familien- und Freundeskreis ebenso wichtig wie Rechtsberatungen. Auch die Gemeindepfarrerin könnte eine Gesprächspartnerin sein. | Foto: Patrik Pleul / dpa)!

Welche Schwierigkeiten es dabei gibt, solche ethischen Entscheidungsfälle in einen Gesetzestext zu gießen, zeigte auch eine Diskussion, die vom „Zentrum für Ethik in der Medizin“ und den Frankfurter Diakonie-Kliniken anlässlich der Präsentation ihrer gemeinsam produzierten DVD „Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?“ einberaumt worden war.

Klaus Kutzer, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, warnte davor, durch anfechtbare Patientenverfügungen das Recht auf Selbstbestimmung zu unterminieren. „Wenn es uns nicht gelingt, Todkranken die Angst vor unerträglichem Leid, vor intensivmedizinischer Übertherapie oder Missachtung ihrer Wünsche zu nehmen“ werde die Anzahl derjenigen „in beängstigender Weise wachsen, die Erlösung im Suizid oder in der aktiven Sterbehilfe suchen“, prophezeite der Rechtsexperte. Menschen müssten ihre Wünsche auch dann respektiert wissen, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Ein Gesetz zur Patientenverfügung hält der Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Hessen, Michael Popovic, dagegen für überflüssig. „Das Sterben ist nicht normierbar“, hob er hervor. Krankheitsverläufe seien individuell unterschiedlich und daher nicht gesetzlich zu regeln. Letztlich müssten immer die Ärzte entscheiden, ob der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille mit der konkreten Behandlungssituation in Übereinstimmung zu bringen ist. Mediziner dürften nicht zu einer ihrem „Gewissen widersprechenden Behandlung“ gezwungen werden.

Popovic begrüßt es dennoch, wenn Menschen Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten erstellen. Beides könne die Kommunikation zwischen Patienten, Angehörigen, Ärzten und Pflegepersonal erleichtern. Allerdings dürften auf keinen Fall die Möglichkeiten der schmerzlindernden Medizin aus dem Blickfeld geraten. Sie sei heute in der Lage, Leiden umfassend zu lindern und dabei Würde und Autonomie zu achten. Man müsse den Menschen deutlich machen, dass „nicht die aktive Sterbehilfe die Lösung darstellt, um in Würde sterben zu können“.

p(autor). Antje Schrupp / Doris Stickler

h2. Sich rechtzeitig informieren

p(einleitung). Seminare und eine neue DVD zur Patientenverfügung

Seit drei Jahren gibt es im Markuskrankenhaus eine Patienten­akademie. Dort können sich Inte­ressierte über alle Fragen rund um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht informieren. Mehrmals im Jahr erläutern Mediziner und Pflegekräfte in halbtägigen Seminaren Krankheitssituationen, über die man sich vor der Formulierung einer Patientenverfügung Gedanken gemacht haben sollte. Ergänzt wird die Beratung durch Antworten auf ethische und juristische Fragen. Die Akademie eröffnet zudem die Möglichkeit, mit den Referenten und Referentinnen persönliche Gespräche zu führen.

!(rechts)2009/02/seite03_unten.jpg(Pfarrer Kurt Schmidt leitet das Zentrum für Ethik in der Medizin der evangelischen Kirche am Markuskrankenhaus in Ginnheim. Hilfe und Beratung zum Thema Patientenverfügung ist einer seiner Schwerpunkte. | Foto: Ilona Surrey)!

„Eine Patientenverfügung ist nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für ihre Angehörigen wichtig“, betont Pfarrer Kurt Schmidt vom Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus-Krankenhaus. Gemeinsam mit den Diakonie-Kliniken hat er die DVD „Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?“ produziert: Ein 20-minütiger Film, der die komplexe Thematik unter juristischen, ethischen und medizinischen Gesichtspunkten durchdringt und wichtige Hinweise zum Erstellen einer gültigen Patientenverfügung enthält. Außerdem wird die Bedeutung der Vorsorgevollmacht erklärt. Der zweite Teil besteht aus einem einstündigen Zusammenschnitt von Referaten, die im Rahmen der Patientenakademie gehalten wurden. Die persönliche Beratung – das ist ausdrücklich vermerkt – kann und will die DVD freilich nicht ersetzen.

Unter allen Interessierten verlost „Evangelisches Frankfurt“ fünf DVDs – einfach Fax, Postkarte oder E-Mail schicken. Ansonsten ist die DVD zum Preis von 5 Euro plus 3 Euro Versand bei der Patientenakademie der Frankfurter Diakonie-Kliniken unter Telefon 95332020 erhältlich. Das nächste Seminar „Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?“ findet am Samstag, 4. Juli, statt.

*Nachtrag:* Eine DVD mit Informationen zur Patientenverfügung gewannen Ellen und Hans Diehl, Lieselotte Fischer, Petra Kienast, Iris Sachs und Elfie Schröter.

p(autor). Doris Stickler

Artikelinformationen

Beitrag veröffentlicht am 1. Februar 2009 in der Rubrik Ethik, erschienen in der Ausgabe .

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