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Aktuell

Von – 1. April 2010

Die Sichtbarkeit des Religiösen

Das sichtbare Zeichen des Christentums ist das Kreuz. Und gerade am Kreuz macht sich der Konflikt zwischen Religion und einem zur weltanschaulichen Neutralität verpflichteten Staat immer wieder fest. Warum es nicht sinnvoll ist, religiöse Symbole völlig aus der öffentlichen Sichtbarkeit zu verbannen.

Ob im Gerichtssaal, im Kreistag oder in der Schule, immer wieder wird die Neutralität öffentlicher Versammlungsorte eingeklagt. Wie kürzlich in Bad Soden. An den dortigen Kliniken, die vormals in katholischer Trägerschaft waren und jetzt vom Landkreis betrieben werden, hat man zwölf Kreuze aus Krankenzimmern abhängen und in einen Müllsack stecken lassen. Die Aktion stieß bei vielen Patientinnen und Patienten auf Unverständnis.

Wie es hieß, hatte sich ein Muslim über die Kreuze beschwert. Man kann natürlich solches Drängen von Angehörigen anderer Religionen gegen die Sichtbarkeit christlicher Symbole lapidar so abtun, wie es der Bad Sodener Dekan Eberhard Kühn gemacht hat. Gegenüber der Nachrichtenagentur Idea sagte er: „Ein Kruxifix im Krankenhauszimmer bedeutet für einen Moslem nicht, dass seine Genesung gefährdet ist.“

Foto: Central Film Verleih

Doch die Diskussion geht tiefer. Es handelt sich nicht nur um Themen, die vergleichsweise nebensächlich sind, wie die Frage von Kreuzen in Krankenzimmern. Im Kern geht es um die Frage, ob eine Gesellschaft, die sich insgesamt mehr und mehr von religiösen Inhalten entfernt, Religionsgemeinschaften noch Privilegien einräumen darf. Sollen zum Beispiel Religionslehrerinnen und -lehrer an staatlichen Universitäten ausgebildet werden? Oder gar Geistliche? Darf der Staat – wenn auch gegen ein angemessenes Entgelt – für Religionsgemeinschaften die Kirchensteuer einziehen? Und wie steht es mit dem Religionsunterricht in der Schule?

Neu sind solche Fragen nicht. Allerdings waren sie in der Vergangenheit eher theoretisch, weil die Mitglieder der christlichen Kirchen gleichzeitig auch die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland stellten. Das ändert sich zur Zeit, mit der zwangsläufigen Folge, dass die kirchlichen Privilegien in Frage gestellt werden.

Diese Entwicklung hat zwei Aspekte: Zum einen wird der Anteil der Mitglieder der christlichen Kirchen an der Bevölkerung immer kleiner. Immer mehr Menschen verstehen sich als freire­ligiös oder konfessionslos. Zum anderen gibt es eine wachsende Zahl von anderen anerkannten Religionsgemeinschaften. Das ist nicht nur der Islam, obwohl er zahlenmäßig die drittstärkste Gruppe nach evangelischer und katholischer Kirche ist. Auch kleine Gemeinschaften wie zum Beispiel die Zeugen Jehovas wurden inzwischen als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ anerkannt und sind damit den Kirchen gleichgestellt.

Kaum jemand würde wohl prinzipiell bestreiten, dass in einem demokratischen Staat alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt werden müssen. Doch wenn es konkret wird, wird diese Position immer wieder auf die Probe gestellt. Zum Beispiel, wenn eine Moschee gebaut werden soll. Oder beim Streit um das Kopftuch: Eine Diakonisse in Tracht als Religionslehrerin in einer öffentlichen Schule wäre weithin akzeptiert. Aber eine Muslima, die Kopftuch trägt, als Mathematiklehrerin?

In der Präambel des Grundgesetzes steht: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt diesesGrundgesetz gegeben.“ Die Prä­ambel sagt zwar nichts darüber aus, ob ein christlicher Gott gemeint ist, deutet aber an, dass das Grundgesetz auf Werte aufbaut, die überliefert wurden.

Die Meinungsverschiedenheiten, die zwangsläufig entstehen, wenn nicht mehr eine Religion allein in einer Gesellschaft vorherrscht, sondern wenn es viele Religionen gibt, müssen in einem modernen Staat moderiert werden, und der Staat muss dafür sorgen, dass es gerecht zugeht. Das bedeutet aber nicht, dass religiöse Symbole und Themen völlig aus dem öffentlichen Leben verschwinden müssen, dass sie zur bloßen Privatsache werden.

Demokratische Werte wie Menschenwürde, Gleichheit von Mann und Frau oder Meinungsfreiheit sind untrennbar mit der Entwicklung des religiösen Denkens verwoben. So gilt im Christentum der Mensch als Gottes Ebenbild, das heißt, jeder Mensch ist einzigartig und hat eine Würde als Geschöpf Gottes – unabhängig von Hautfarbe, Religion oder Geschlecht. Sicher kann man das als humanistische Idee lesen, die auch ohne Taufwasser trägt. Aber die He­rausbildung staatlicher Werte entstand immer im Dialog mit der Theologie.

Wenn westliche Gesellschaften die individuelle Freiheit in den Mittelpunkt stellen, dann ist das keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Wert. Andere Gesellschaften tun das nicht. Insofern ist der Staat keineswegs weltanschaulich neutral, denn er selbst hält bestimmte Werte wie etwa die Menschenwürde oder die Gleichberechtigung für unverrückbar.

Die Grundlage solcher Wert- und Normensysteme liefern auch die Religionsgemeinschaften. Insofern sind sie wichtige Dialogpartner in gesellschaftlichen Veränderungsprozessen. Sie haben nicht nur eine private Bedeutung für die einzelnen Gläubigen, sondern auch für die öffentlichen Diskussionen. Deshalb sollten sie auch sichtbar sein.

Henri IV – Verteidiger der Religionsfreiheit

Vom Religionskrieger zum Toleranzgaranten: Der französische König Henri IV (gespielt von Julien Boisellier) war vor seiner Thronbesteigung Anführer der Hugenotten. Über Jahrzehnte lagen die Hugenotten mit den Katholiken in einem blutigen Bürgerkrieg. Als Henri die Krone erbt, kann er sich nur als König durchsetzen, indem er selbst zum Katholizismus übertritt. Doch im so genannten „Edikt von Nantes“ garantiert er 1598 die freie Religionsausübung – und kann so als Erfinder des weltanschaulich neutralen Staates in Europa gelten. Ein opulent inszenierter Film über Henris Leben läuft derzeit in den Kinos. Regisseur Jo Baier stützt sich dabei nicht nur auf historische Daten, sondern auf Heinrich Manns biografischen Roman. In der ambitionierten deutschen Produktion wirken Schauspielgrößen wie Hannelore Hoger und Joachim Król mit. In der Umsetzung ist der Film zwar nicht gerade eine Sternstunde des Kinos. Doch der Verdienst bleibt, eine wichtige Epoche europäischer Geschichte in Erinnerung zu rufen.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 1. April 2010 in der Rubrik Ethik, erschienen in der Ausgabe .

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Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion von "Evangelisches Frankfurt". Mehr über den Publizisten und Erziehungswissenschaftler ist auf www.eimuth.de zu erfahren.