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Von – 17. März 2011

Die kirchliche Überweisung

Sven möchte nicht in seiner Heimatgemeinde konfirmiert werden, sondern da, wo auch einige seiner Freunde und Klassenkameraden zur Konfirmation gehen. Er weiß, dass er dafür ein so genanntes „Dimissoriale” benötigt, das heißt, eine von seiner Gemeinde ausgestellte Erlaubnis, die dort vorgelegt werden muss, wo die Konfirmation stattfinden soll.

„Dimissoriale” ist der lateinische Begriff für „Entlass-Schein” und meint eine Art Überweisung: Eine Amtshandlung, also eine Taufe, Trauung, Konfirmation oder Bestattung, soll nicht in der eigenen Gemeinde durchgeführt werden, sondern andernorts. Die Gründe dafür können verschieden sein: die Taufe soll in der Gemeinde der Großeltern stattfinden, die Trauung in einer besonders hübschen Kirche, oder man bevorzugt eine Gemeinde, in der man zwar nicht wohnt, deren Gottesdienst man aber öfters besucht oder wo es bereits eine Vertrauensbeziehung zur Pfarrerin oder zum Pfarrer gibt.

Der Überweisungsschein für eine Amtshandlung wird oft als eine Formsache gesehen. Er enthält einige Daten aus der Gemeindekartei zusammen mit dem aktuellen Status der Kirchenmitgliedschaft sowie die Bezeichnung der gewünschten Amtshandlung und den Namen der Gemeinde, in welcher diese stattfinden soll. Und es wird darin um die Meldung der ausgeführten Amtshandlung an das ausstellende Pfarramt gebeten, damit diese auch in die Kirchenbücher der Heimatgemeinde eingetragen werden kann. Das Dimissoriale dient also zunächst dem innerkirchlichen Datenaustausch.

Allerdings kann der Anruf im zuständigen Gemeindebüro oder im Pfarramt auch Anlass für ein kürzeres oder ausführlicheres Gespräch sein, denn mitunter ist die in einer anderen Gemeinde gewünschte Amtshandlung mit Problemen verbunden: Sven hat das Dimissoriale erbeten, ohne mit der anderen Pfarrerin gesprochen zu haben. Die möchte aber, dass alle, die von ihr konfirmiert werden, auch den ganzen Kurs in ihrer Gemeinde besucht haben. Dafür muss eine Lösung gefunden werden. Ein Pärchen, das ein paar Orte weiter getraut werden will, soll nicht nur die Überweisung, sondern auch den eigenen Pfarrer mitbringen, weil dort so viele getraut werden wollen, dass der Kollege das kaum schafft.

Nicht verwechseln sollte man das Dimissoriale mit dem Patenschein: Der ist erforderlich, wenn man in einer anderen Gemeinde Pate oder Patin werden will, und bescheinigt, dass man gegenwärtig Mitglied der Kirche und aufgrund der Konfirmation zur Übernahme des Patenamtes berechtigt ist.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 17. März 2011 in der Rubrik Gott & Glauben, erschienen in der Ausgabe .

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Wilfried Steller ist Theologischer Redakteur von "Evangelisches Frankfurt" und Pfarrer in Frankfurt-Fechenheim.