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Von – 2. April 2012

Dreieinhalb Jahre Haft wegen Unterschlagung

Der ehemalige Personalchef des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt ist vom Landgericht Frankfurt wegen Untreue in 45 Fällen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der geständige Ex-Oberkirchenrat hat zwischen 2006 und 2011 insgesamt gut 500 000 Euro unterschlagen.

Eine von der Verteidigung mit Hinweis auf die zerstörte berufliche und finanzielle Zukunft des Angeklagten geforderte Bewährungsstrafe lehnte das Gericht wegen der wiederholten Fälle und der langen Dauer des Betrugs ab. Eine Rückzahlung des unterschlagenen Geldes sei wohl nicht möglich, da das Geld laut Aussage des Beklagten überwiegend bereits für die Begleichung persönlicher Schulden sowie einen aufwändigen Lebenswandel ausgegeben worden ist.

Vor Gericht sagte der ehemalige Kirchenbeamte Medienberichte zufolge aus, er habe bei seinen Unterschlagungen nur „ein minderschweres schlechtes Gewissen“ gehabt, da er sein Betrugssystem für sicher gehalten habe und der Evangelische Regionalverband trotz des abgezweigten Geldes in seiner Jahresbilanz Überschüsse gehabt habe.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 2. April 2012 in der Rubrik Stadtkirche, erschienen in der Ausgabe .

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