Nach Protesten, auch seitens der Kirchen, gegen das geplante hessische Kinderförderungsgesetz hat die Landesregierung besonders umstrittene Vorschläge zu Regelungen in Kindertagesstätten zurückgenommen. So sollen künftig fachfremde Personen doch nicht als Fachkräfte gewertet werden, und Gruppen für Unter-Drei-Jährige sollen nicht mehr als zwölf Kinder zählen dürfen. Zudem sollen den Trägern keine Nachteile durch lange Öffnungszeiten entstehen.
Doch es gibt neuen Diskussionsbedarf. CDU und FDP wollen nun beantragen, dass bei einer Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden die Pflicht, einen Mittagstisch anzubieten, wegfällt.
Zu erwarten ist, dass bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Mai noch weiter gestritten wird. Denn auch einige andere Punkte, etwa die geplanten Regelungen zu Vorbereitungszeiten und zur Freistellung der Leiterinnen oder die Berücksichtigung von Kindern mit Behinderung bei der Schlüsselbemessung für die Zahl der Erzieherinnen, werden von den Wohlfahrtsverbänden weiterhin kritisiert.