Laut Gesetz dürfen kirchliche Arbeitgeber ihren muslimischen Mitarbeiterinnen untersagen, ein Kopftuch zu tragen. Aber nicht alle in der Kirche finden diese Praxis heute noch angemessen.
Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich geurteilt, dass kirchliche Arbeitgeber ihren muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuches untersagen dürfen. Wer in einem evangelischen Krankenhaus arbeitet, sei zu neutralem Verhalten verpflichtet. Das Kopftuch als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben sei damit nicht vereinbar.
Zwar gab es vorher schon Gerichtsurteile zum Umgang mit dem Kopftuch im Job, allerdings nur in Bezug auf private und staatliche Einrichtungen. So darf einer Verkäuferin das Kopftuch nicht verboten werden, einer Lehrerin aber schon. Arbeitsrechtlich ist immer der Einzelfall zu prüfen. Wäre die Klägerin im aktuellen Fall als Hausmeisterin angestellt gewesen, hätte sie ihren Job also vor allem im Hintergrund ausgeübt, wäre das Urteil womöglich anders ausgefallen.
Mit ihrer jetzigen Entscheidung stellen die Richter das kirchliche Selbstbestimmungsrecht über das Recht der Beschäftigten auf Religionsfreiheit im Dienst. Es stärkt den Kirchen den Rücken als „Tendenzbetrieb“. Es bekräftigt, dass sie von ihren Angestellten eine besondere Loyalität verlangen dürfen, wobei das Kopftuch als Bekenntnis zu einem anderen Glauben angesehen wird.
Doch nicht alle diakonischen Träger sehen das so. Beim größten konfessionellen Gesundheitskonzern in Deutschland, Agaplesion, ist den Mitarbeiterinnen das Tragen des Kopftuchs freigestellt, soweit keine arbeitsbedingten Gründe wie Hygienevorschriften dagegen sprechen, sagt Katharina Czernik von der Unternehmenskommunikation. Auch manche Ärztin trage Kopftuch. „Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern natürlich, dass sie unsere Werte und christlich-diakonische Ausrichtung grundsätzlich unterstützen, wie wir es auch in unseren Stellenanzeigen formulieren.“ In den Frankfurter Diakoniekliniken, die zu Agaplesion gehören, arbeiten in allen Bereichen auch muslimische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowohl in Pflege, Reinigung und Küche als auch im medizinischen Dienst.
Auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau bezieht eine eher liberale Position. Für Kirchenpräsident Volker Jung ist es ein Prüfstein für die Toleranz- und Integrationsfähigkeit der evangelischen Kirche, ob sie es schafft, mehr Menschen aus anderen Religionen anzustellen. Pressesprecher Volker Rahn: „Derzeit überlegen wir intensiv, wie wir das in der hessen-nassauischen Kirche auch in die Praxis umsetzen können. Angesichts einer veränderten Welt mit Menschen aus aller Welt müssen wir von einer Kirche für andere zu einer Kirche mit anderen werden.“
dr. j. bordt schrieb am 8. November 2014
Mitarbeiter in einem christlich-konfessionellen krankenhaus haben doch eine besondere persönliche identifikation mit demselben. Durch tragen eines kopftuches outet sich der trägerIn in der weise, daß sie nich dazugehören. anregen möchte ich aber durchaus die einrichtung “ökumenischer” khser, in dem dann alle konfessionen ggf. zeichen ihrer konfessionszugehörigkeit tragen können.