Hintergründe zu den Finanzen der Frankfurter evangelischen Kirche
Sie heißt zwar Kirchensteuer, ist aber eigentlich ein Mitgliedsbeitrag: Neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer werden als Beitrag der Kirchenmitglieder vom Finanzamt an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) überwiesen. Die echte Belastung ist dabei meist um 20 bis 48 Prozent geringer, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann. Und wer keine Lohn- oder Einkommensteuer entrichtet, also nichts oder nur wenig Geld verdient, bezahlt überhaupt nichts.
Dieses System kommt entgegen allen Vorurteilen gerade aus der Trennung von Staat und Kirche: Vor 1919 war die Kirche als öffentliche Angelegenheit betrachtet und vom Staat finanziert worden. Heute hingegen finanzieren nur die Mitglieder ihre Kirche. Dass der Staat die Kirchensteuer einzieht, wird ihm mit drei Prozent der Beiträge vergütet – von dem Verfahren haben also beide Seiten etwas.
Für Aufregung sorgte voriges Jahr die Umstellung des Einzugs der Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Dass Kapitalerträge für die Bemessung der Kirchensteuer herangezogen werden, war freilich schon immer so. Jetzt werden sie nur von den Banken abgeführt.
Und wie steht es um die Kirchenfinanzen in Frankfurt? Der Haushalt des Evangelischen Regionalverbandes weist in 2015 ein Volumen von 136,2 Millionen Euro auf. 24,3 Prozent davon sind Kirchensteuermittel. Dritte, meist kommunale und staatliche Stellen, steuern 45,8 Prozent bei. Auch durch Leistungen der Verwaltung und aus Grundvermögen werden Einnahmen erwirtschaftet, außerdem 7,5 Millionen Euro aus den Rücklagen entnommen.
Bei den Ausgaben fällt mit 46,5 Prozent der größte Posten für die Kindertagesstätten und Krabbelstuben an, gefolgt von den Mitteln für die Fachbereiche mit ihren Angeboten in Diakonie, Beratung oder Jugendarbeit. Sie erhalten rund 33 Millionen Euro, also 24,2 Prozent.