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Von – 19. März 2015

Auftakt zur Kampagne für die Kirchenvorstandswahlen am 26. April

Mit einem „Kick-off“ in Frankfurt hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ihren Kampagne zur Wahl der Kirchenvorstände am 26. April gestartet. Knapp 1,5 Millionen Wahlberechtigte Mitglieder können denn ihre Kirchenvorstände wählen.

Auftakt vor der Lutherkirche im Nordend: Mit großen Bannern wirbt die evangelische Kirche für die Beteiligung an den Kirchenvorstandswahlen am 26. April. Foto: Rolf Oeser

Auftakt vor der Lutherkirche im Nordend: Mit großen Bannern wirbt die evangelische Kirche für die Beteiligung an den Kirchenvorstandswahlen am 26. April. Foto: Rolf Oeser

Eine Wahlbenachrichtigung landet in diesen Tagen in den Briefkästen. Damit verbunden ist der bisher umfangreichste Versand einer „Impuls-Post“ für die Mitglieder. Jugendliche von 14 bis 18 Jahren erhalten eine eigene Post.

„Wir wünschen uns, dass durch die Wahlen die verschiedenen Interessen in den Gemeinden im Kirchenvorstand repräsentiert werden“, sagte Kirchenpräsident Volker Jung. Beteiligung sei ein „Grundpfeiler der evangelischen Kirche“. Wer zur Wahl gehe, bestimme nicht nur das künftige Leitungsgremium mit, sondern drücke seine Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement aus und bekenne den evangelischen Glauben. In Frankfurt war bei den vergangenen Wahlen die Wahlbeteiligung besonders niedrig und lag nur zwischen zehn und zwanzig Prozent.

Die Amtszeit der Kirchenvorstände beträgt sechs Jahre. In den meisten Gemeinden gibt es auch die Möglichkeit der Briefwahl, ansonsten sind die Wahlbüros in der Regel am Sonntag, 26. April, im Anschluss an den Gottesdienst geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten für Frankfurt sind ab Anfang April im Internet zu finden.

Wählen dürfen Evangelische ab 14 Jahren. Erstmals dürfen auch Jugendliche in die Kirchenvorstände gewählt werden. Sie haben Rede- und Antragsrecht, ab der Volljährigkeit auch Stimmrecht.

Der Kirchenvorstand leitet eine Kirchengemeinde. Er umfasst je nach Größe der Gemeinde vier bis 21 Mitglieder, der Pfarrer oder die Pfarrerin haben darin eine Stimme. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Ordnung des Gottesdienstes, die diakonischen Dienste, die Kinder- und Jugendarbeit, kulturelle Angebote, die Entwicklung des Gemeindelebens und für Einrichtungen in Trägerschaft der Kirchengemeinde wie Kindertagesstätten. Die Kirchenvorstände wählen Delegierte für die Dekanatssynoden, die wiederum Mitglieder der Kirchensynode bestimmen, des obersten Gremiums der EKHN.

Mehr unter www.meinewahl.de.

Artikelinformationen

Beitrag von , veröffentlicht am 19. März 2015 in der Rubrik Stadtkirche, erschienen in der Ausgabe , .

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